Stadtpolizei
Der städtische Ordnungsdienst besteht aus derzeit 23 Hilfspolizeibeamten und -beamtinnen.
Sie nehmen die Aufgaben der Gefahrenabwehr nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) wahr und überwachen zudem die Einhaltung von Satzungen und Verordnungen.
Die Bediensteten des städtischen Ordnungsdienstes haben im Rahmen ihrer Aufgaben und in Eilfällen gemäß § 99 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) die Befugnisse von Polizeivollzugsbeamten/-innen. Sie haben damit unter anderem folgende Befugnisse: Identitätsfeststellungen und Prüfung von Berechtigungsscheinen, Sicherstellungen, Festnahmen beziehungsweise Ingewahrsamnahmen, Anwendung von unmittelbarem Zwang, Berechtigung zum Führen von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt sowie Waffen und Eingriffe in den fließenden Verkehr.
Vier Hilfspolizeibeamte sind ausschließlich mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs betraut. Alle anderen Kollegen sind voll ausgebildet, was bedeutet, dass das Aufgabenspektrum auch die Überwachung des fließenden Verkehrs sowie beispielsweise Aufenthaltsermittlungen, Zwangsentstempelungen von Fahrzeugen oder die zwangsweise Unterbringung von Personen nach dem Hessischen Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten umfasst. Bei Veranstaltungen wie dem Oktoberfest oder dem Christkindlmarkt sowie bei Demonstrationen sind die Hilfspolizeibeamten ebenfalls im Einsatz.
Sie üben auch das Hausrecht für die städtischen Liegenschaften aus. Den Feldschutz übernehmen die beiden städtischen Diensthundeführer.
Die Bediensteten des städtischen Ordnungsdienstes haben im Rahmen ihrer Aufgaben und in Eilfällen gemäß § 99 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) die Befugnisse von Polizeivollzugsbeamten/-innen. Sie haben damit unter anderem folgende Befugnisse: Identitätsfeststellungen und Prüfung von Berechtigungsscheinen, Sicherstellungen, Festnahmen beziehungsweise Ingewahrsamnahmen, Anwendung von unmittelbarem Zwang, Berechtigung zum Führen von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt sowie Waffen und Eingriffe in den fließenden Verkehr.
Vier Hilfspolizeibeamte sind ausschließlich mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs betraut. Alle anderen Kollegen sind voll ausgebildet, was bedeutet, dass das Aufgabenspektrum auch die Überwachung des fließenden Verkehrs sowie beispielsweise Aufenthaltsermittlungen, Zwangsentstempelungen von Fahrzeugen oder die zwangsweise Unterbringung von Personen nach dem Hessischen Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten umfasst. Bei Veranstaltungen wie dem Oktoberfest oder dem Christkindlmarkt sowie bei Demonstrationen sind die Hilfspolizeibeamten ebenfalls im Einsatz.
Sie üben auch das Hausrecht für die städtischen Liegenschaften aus. Den Feldschutz übernehmen die beiden städtischen Diensthundeführer.