Sprungziele
Inhalt

Bedarfs- und Entwicklungsplan der Freiwilligen Feuerwehr der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG), haben die Gemeinden in Abstimmung mit den Landkreisen einen Bedarfs- und Entwicklungsplan zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Diese muss mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung ausgestattet und unterhalten werden. 


Randspalte

Kontakt

Michael Wolf Amtsleiter Ordnungsamt

Bahnhofsplatz 2
65549 Limburg a. d. Lahn

  • Telefon: 06431 203-245
  • E-Mail
  • Raum: 116

Partner