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Maßnahmenvorschläge

Im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von der Stadt Limburg und aus der Bevölkerung Maßnahmenvorschläge zur Limburger Innenstadt und zu den Limburger Stadtteilen eingebracht.

Limburger Innenstadt

Nächtliche Tempolimits

Für mehrere innerstädtische Straßen wurde ein Tempolimit nachts vorgeschlagen. Es handelt sich hierbei um folgende Straßen:

  • Wiesbadener Straße
  • Zeppelinstraße
  • Holzheimer Straße
  • Frankfurter Straße
  • Dietkirchener Weg
  • Weilburger Straße
  • Ste.-Foy-Straße
  • Limburger Weg
  • Kapellenstraße
  • Offheimer Weg

Für die Wiesbadener Straße, die Zeppelinstraße und die Holzheimer Straßewurde zusätzlich eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im Bereich von Schulen, Altenheimen und Kindergärtenaus Verkehrssicherheitsgründen vorgeschlagen.

Zeppelinstraße, Weilburger Straße, Ste.-Foy-Straße, Kapellenstraße und Offheimer Weg wurden im Rahmen der 2. Stufe nicht kartiert und können daher nicht in den Lärmaktionsplan aufgenommen werden. Hier bleibt es der Stadt Limburg als untere Verkehrsbehörde unbenommen, die Voraussetzungen für ein Tempolimit zu prüfen und unabhängig von der Lärmaktionsplanung umzusetzen.

Der Vorschlag für ein Tempolimit auf der B 417, Wiesbadener Straße und B 8, Frankfurter Straße, wurde, da es sich um Straßen in der Baulast des Bundes handelt, zur Berechnung und Stellungnahme an Hessen Mobil weitergeleitet. Berechnungsergebnisse für die Wiesbadener Straße liegen hierzu noch nicht vor.

Frankfurter Straße

An 37 Häusernwerden die Richtwerte der Lärmschutz-RL-StV nachts überschritten. An 20 Häuser hiervon wurden Zuschüsse zu passivem Lärmschutz im Rahmen der Lärmsanierung gewährt.

Eine Berechnung durch Hessen Mobil ergab eine erzielbare Pegelminderung von 2,5 dB(A). Hierdurch sind zwei wesentliche Voraussetzungen der Lärmschutz-RL-StV erfüllt. Der Landkreis Limburg-Weilburg hat als untere Verkehrsbehörde diese Maßnahme in seiner straßenverkehrsrechtlichen Prüfung positiv bewertet. Aufgrund des niedrigeren nächtlichen Fahrzeugaufkommens und insbesondere der geringen Anzahl nächtlicher LKW-Fahrten steht nach Bestätigung durch das zuständige Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Forsten die Luftreinhalteplanung der Umsetzung der Maßnahme nicht entgegen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h in der Nachtzeit stellt somit eine geeignete Maßnahme zur Lärmminderung dar. Nach Zustimmungder oberen Verkehrsbehörde gemäß Ziffer V der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO kann nun die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h für die Frankfurter Straße ab dem Schiedetunnel (Fahrtsrichtung Königstein) bis zur Einmündung „Dresdener Straße“ angeordnet werden. Die Überwachung der angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung wird durch eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage erfolgen.

Bei der Holzheimer Straßehandelt es sich um eine Straße in der Baulast der Stadt Limburg. Berechnungen der Stadt Limburg ergaben, dass hier die Richtwerte derLärmschutz-RL-StV erreicht werden und durch Tempo 30 eine Pegelminderung von 2,4 bzw. 2,5 dB(A) erreicht wird. Die Geschwindigkeitsbeschränkungvon 30 km/h in der Nachtzeit stellt somit eine geeignete Maßnahme zur Lärmminderung dar. Vor Umsetzung der Maßnahme ist noch eine straßenverkehrsrechtliche Prüfung zur Vereinbarkeit mit den Vorgaben der StV durch die untere Verkehrsbehörde durchzuführen und die Zustimmung der oberen Verkehrsbehörde gemäß Ziffer V der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO einzuholen.

LKW-Durchfahrverbot

Zur Entlastung der Diezer Straße vom lärmintensiven LKW-Verkehr wurde ein LKW-Durchfahrverbot verbunden mit einer großräumigen LKW-Verkehrsführung zur Umfahrung der Innenstadt vorgeschlagen. Ein solches LKW-Durchfahrverbot wird zurzeit im Rahmen der Luftreinhalteplanung geprüft. Ein Prüfergebnis liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Lärmschutzwand

Für den Bereich zwischen den Kreuzungen Offheimer Weg und Westerwaldstraße mit der Ortsdurchfahrt der B 8 wurde eine Lärmschutzwand vorgeschlagen. Es handelt sich hier im Wesentlichen um die Wohnbebauung an der Buderusstraße. Ansonsten handelt in diesem Abschnitt der B 8 um gewerbliche Nutzung. Die Sanierungswerte für Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes von 69 dB(A) tags und 59 dB(A) nachts werden hier nicht erreicht. Außerdem befinden sich nur 6 Wohnhäuser in diesem Bereich, so dass die Errichtung einer Lärmschutzwand hier unverhältnismäßig wäre.

Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h in der Nachtzeit auf der A3 Östlich der Abfahrt Limburg-Nord ist ein neues Wohngebiet erschlossen und der Lärmschutz dort im Rahmen der Bauleitplanung geprüft worden. Als Ergebnis wurde hier ein Lärmschutzwall errichtet. Daher wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkung nur für den Bereich westlich der Abfahrt Limburg-Nord geprüft. Die Richtwerte der Lärmschutz-RL -StV für ein Wohngebiet werden an 3 Häusern mit 61 dB(A) nachts im Amselweg überschritten. Die Berechnung ergab eine Pegelminderung von 1,4 dB(A). Somit wird die nach Lärmschutz-RL-StV erforderliche Pegelminderung von mind. 2,1 dB(A) nicht erreicht. Aufgrund der geringen Überschreitung der Richtwerte (in Anzahl und Höhe), der geringen erreichbaren Pegelminderung und der Bedeutung der A 3 für den überregionalen Verkehr ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h auf diesem Abschnitt nicht verhältnismäßig.

 

Organisatorische und sonstige Maßnahmenvorschläge

Verbesserung des ÖPNV

Die Stadt Limburg ist nur für die Stadtlinie in der Innenstadt zuständig. Hier besteht seit Sommer 2014 ein Halbstundentakt im Innenstadtgebiet. Weiter wird ab 2015 ein Anrufsammeltaxi für eine weitere Verbesserung in den verkehrsarmen Randzeiten sorgen. Entsprechende Auswertungen über die Maßnahmen laufen noch.

 

Limburger Stadtteile

Ahlbach

Lärmschutzwände

Für den Stadtteil Ahlbach wurden verschiedene Maßnahmenvorschläge zur Erhöhung bzw. Verlängerung der Lärmschutzwände an B 49 und B 54 vorgebracht.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Vorschläge:

  • Erhöhung der vorhandenen LSW durch oberen abgeschrägten Abschluss
  • Verlängerung LSW entlang B 49 vom Geländeeinschnitt kurz oberhalb der Oberweyer Straße am Sportplatz bis zur bestehenden LSW bzw. bis zur Dehrner Straße (Der Ortsbeirat von Ahlbach bittet um Prüfung wie viel Lärmminderung eine Verlängerung der bestehenden LSW in Richtung Limburg bringen würde)
  • Verlängerung LSW an B 54 bis Friedhofstraße
  • LSW am Schnittpunkt B 54 und B49

In seiner Stellungnahme weist Hessen Mobil daraufhin, dass der vorhandene Lärmschutz den verkehrsrechtlichen Vorgaben entsprechend dimensioniert wurde und weitere Maßnahmen durch den Baulastträger daher nicht vorgesehen sind.

Verkehrsbeschränkende Maßnahmen

Als verkehrsbeschränkende Maßnahme wurde die Prüfung einer Reduzierung des LKW-Durchgangsverkehrs Richtung Gießen und Siegen (B 54 und B 49) vorgeschlagen. Hierzu müsste allerdings eine geeignete Ausweichroute vorhanden sein.

Desweitern wurde ein Tempolimit von 60 km/h auf B 54 und B 49 im Bereich Ortslage Ahlbach vorgeschlagen.

Die Maßnahmenvorschläge wurden zur Berechnung und Stellungnahme an Hessen Mobil als Baulastträger weitergeleitet. Bisher liegt noch kein Berechnungsergebnis vor.

Sonstige Maßnahmen

Vom Ortsbeirat Ahlbach wurde die Verlegung des Lärmschutzes Autohof „Auf dem See“ auf die Ahlbacher Seite der B 49 vorgeschlagen.

Zu Lärmschutzzwecken wurde eine Verlegung des Sportplatzes an die B 54 mit Bau einer Sporthallevorgeschlagen. Die Stadt Limburg führte hierzu aus, dass diese Vorstellungen aus dem Stadtteil Ahlbach noch nicht so weit gereift sind, dass sie umsetzungsreif wären. Damit stünde eine Verlegung des Sportplatzes aktuell nicht an. Aufgrund der Stellungnahme der Stadt Limburg ist dies allerdings prinzipiell vorgesehen, wenn sich weiterer Wohnbedarf in Ahlbach ergibt.

An beiden Bundesstraßen wird aus der Bevölkerung eine vermehrte Anpflanzung mit Bäumen und Büschen vorgeschlagen.Durch das Straßenbegleitgrün kann vordergründig nur die optische Beeinträchtigung durch die Emissionsquelle gemindert oder beseitigt werden. Deshalb kann hier nur von einer subjektiv empfundenen Lärmminderung gesprochen werden. Nur eine besonders tiefe, breite und dichte Anpflanzung würde den Lärm wahrnehmbar reduzieren. Eine solche Bepflanzung ist von Hessen Mobil nicht vorgesehen.

 

Linter

Es wurde eine Verlängerung des bestehenden Erdwalls parallel zur A3 in Richtung Süd-Ost vorgeschlagen. In Ihrer Stellungnahme stellt Hessen Mobil klar, dass eine solche Verlängerung des Erdwalls aus aufgrund des Straßenbaurechts nicht erforderlich und somit nicht vorgesehen ist.

 

Lindenholzhausen

In der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Anregungen oder Maßnahmenvorschläge für den Stadtteil Lindenholzhausen, weder von der Stadt Limburg, noch aus der Bevölkerung, eingebracht. Die Ortsdurchfahrt der B 8 (Frankfurter Straße) stellt einen Lärmkonflikt dar. In der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h in der Nachtzeit vorgeschlagen. Dieser Maßnahmenvorschlag befindet sich in Prüfung.

 

Staffel

Für die Koblenzer Straße im Stadtteil Staffel wurden mehrere verkehrsbeschränkende Maßnahmen vorgeschlagen. Die Koblenzer Straße ist kein kartierter Straßenabschnitt. Maßnahmenvorschläge für nichtkartierte Straßenabschnitte können aufgrund der Zielrichtung der Lärmaktionsplanung Lärmprobleme und Lärmauswirkungen an Hauptverkehrsstraßen ab einer bestimmten Mindestverkehrsstärke zu regeln, nicht in den Lärmaktionsplan aufgenommen werden.

Dasselbe gilt für den Vorschlag den Limburger Weg zu sperren.

Von Seiten der Stadt Limburg wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkungvon 30 km/h in der Nachtzeit vorgeschlagen. Hierzu ist anzumerken, dass der Großteil der Ortsdurchfahrt der B 8 durch Staffel gewerblich geprägt ist. Dazwischen ist nur wenig Wohnbebauung vorhanden. Der Richtwert für Mischgebiet der Lärmschutz-RL-StV wird nur an einem Haus überschritten. Eine Geschwindigkeitsbeschränkungvon 30 km/h in der Nachtzeit für den Straßenabschnitt wäre somit unverhältnismäßig.

Für den innerstädtischen Straßenabschnitt der B 8 wurde eine Erneuerung des Fahrbahnbelags vorgeschlagen.Bei einerkünftigen Fahrbahnsanierung ist der Einsatz eines lärmarmen Fahrbahnbelags zu prüfen. Hierbei ist der Fahrbahnbelag auszuwählen, der eine maximale Lärmminderung bei gerade noch verhältnismäßigem Aufwand, bewirkt. Dies ist vom Träger der Straßenbaulast mittels Kosten-Nutzen-Analyse bezogen auf den konkreten Lärmkonfliktpunkt zu ermitteln.

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