Maßnahmen in Planung und langfristige Strategien
Südumgehung – langfristige Maßnahme
Im Dezember 2008 hat die Stadt Limburg eine Verkehrsuntersuchung bestehend aus einer Analyse der derzeitigen Verkehrsverhältnisse, einer Verkehrsmengenprognose auf das Jahr 2020 sowie einer verkehrsplanerischen Beurteilung der Umgehungen Limburg –Diez, Holzheim mit einer Umgehung Flacht und Niederneisen im Zuge der B 54 durchführen lassen. (Bericht Verkehrsuntersuchung B 54 Südumgehung Limburg-Diez, Holzheim; Ortsumgehung Flacht-Niederneisen: Vertec-Ingenieure, Koblenz, Dezember 2008)
Die Basisdaten zur Verkehrsanalyse wurden durch Verkehrszählungen und –befragungen am 09. Und 14.06.2005 sowie drei Gerätezählungen im Sommer 2005 erhoben.
Die Südumgehung wurde u.a. als Entlastung der Limburger Innenstadt (Verbindung vom Aartal zur A3) konzipiert. Sie ist im Bundesverkehrswegeplan 2003 unter „weiterer Bedarf“ als „neues Vorhaben mit Planungsrecht“ enthalten. Durch diese Maßnahmenkombination von mehreren Ortsumgehungen soll eine ortslagenfreie Verbindung vom Aartal zur A 3 geschaffen werden.
Für die B 54 Südumgehung Limburg -Diez wurden seinerzeit fünf Varianten näher untersucht. Eine Umsetzung der Südumfahrung würde die zurzeit stark belastete Innenstadt von Limburg und hier besonders die südlichen Einfallstraßen vom Durchgangsverkehr entlasten. Als Lärmbelastung verbliebe dann nur noch der Anteil des Ziel-und Quellverkehrs.
Eine Südumgehung Diez/Limburg (B8/B54) ist ebenfalls als Planungshinweis im Regional-plan 2010 textlich erwähnt.
Kenntnisse über eine Weiterführung der Planung sind zurzeit nicht bekannt. Somit verbleibt eine Weiterverfolgung der „Südumgehung“ als längerfristige Strategie.
LKW-Verkehrsführung
Im Rahmen der Luftreinhalteplanung wird für die Stadt Limburg zurzeit eine großräumige LKW-Verkehrsführung zur Umfahrung der Innenstadt geprüft. Ein Prüfergebnis liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Ortsumfahrung der B 8 –Lindenholzhausen
Die Ortsumfahrung der B 8 im Stadtteil Lindenholzhausen war bereits im Bundesverkehrswegeplan 2003 in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Hierzu war bereits eine Vorzugsvariant bestimmt abgestimmt worden. Allerdings war sie nicht in den Investitionsrahmenplan 2011 –2015 des Bundes aufgenommen worden, so dass die weitere Planung ruht. Für den Bundesverkehrswegeplan 2015 ist das Projekt wieder angemeldet worden.