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Lärmkonfliktpunkte

Diezer Straße

  • Straßenrand nahe dichte Wohnbebauung mit punktuellen Lücken
  • teilweise nur schmaler Bürgersteig
  • abschnittweise einseitiger Parkstreifen

Schiede

  • Wechsel der Bebauung in Straßenverlauf
  • Typische Innenstadtbebauung mit Wohnbebauung, öffentlichen Gebäuden und Geschäftshäusern
  • vierspurig ausgebaut
  • abschnittsweise randliche Parkstreifen
  • Abbiegespuren

Holzheimer Straße

Die Holzheimer Straße wurde in der 2. Stufe erstmals kartiert.

  • Wechsel der Bebauung in Straßenverlauf
  • Im oberen Straßenabschnitt straßenrandnahe Blockbebauung
  • Im unteren Abschnitt lückenhafte Bebauung mit größerem Abstand zur Straße
  • schmale Fahrbahn und schmaler Bürgersteig
  • beidseitg Fahrradstreifen
  • wechselseitig Parkstreifen

Frankfurter Straße

  • meist einseitig straßenrandnahe Blockbebauung
  • schmaler Bürgersteig
  • ab Einmündung WiesbadenerStraße dreispurig
  • Abbiegespuren
  • Wohngebiet „Dresdner Straße/Breslauer Straße“ durch Lärm-schutzeinrichtung geschützt

Frankfurter Straße –B 8 –in Lindenholzhausen

  • Fortsetzung der oben genannten innerstädti-schen Straße
  • straßenrandnahe Bebauung mit Ein-und Zweifamilienhäusern –teilweise zurückgesetzt mit kleinen Vorgärten
  • Abbiegespuren

Mainzer Straße –B 417 –in Linter

  • Fortsetzung der innerstädtischen Wiesbadener Straße
  • straßenrandnahe Bebauung mit Ein-und Zweifamilienhäusern teilweise gewerbliche Nutzung im Erdgeschoß
  • schmale Fahrbahn und schmaler Bürgersteig

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