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Sondernutzungsrecht

Mit einem "Sondernutzungsrecht" wird einem Wohnungseigentümer das Recht gewährt, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein und ausschließlich aller übrigen Wohnungseigentümer zu nutzen. Dies kann beispielsweise ein oberirdischer Stellplatz, ein Carport, eine im Erdgeschoss befindliche Terrasse oder ein Garten sein. Denn für diese Teile des Hauses kann keine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt werden, da sie weder durch Decken und Wände bzw. eine abschließbare Tür räumlich von anderen Teilen abgegrenzt und somit nicht sondereigentumsfähig sind.

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