Teileigentum
Als "Teileigentum" bezeichnet man das Eigentum an Räumen, die nicht zu Wohnzwecken, sondern sonstigen Zwecken (beispielsweise gewerblicher und geschäftlicher Art) dienen. Teileigentum sind zum Beispiel Läden, Werkstätten, Praxisräume und Büroräume, aber auch Garagen, Keller, Dachboden/Speicher.