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Wohnungseigentum

Als "Wohnungseigentum" bezeichnet man das Eigentum der Summe aller Räume, die die Führung eines Haushaltes ermöglichen; das heißt zu Wohnzwecken dienen. Hierzu gehören eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit sowie Wasserversorgung, Ausguss und Toilette (zum Beispiel Eigentumswohnung). Eine Wohnung gilt als abgeschlossen, wenn alle vorgenannten Räume innerhalb des Wohnungseigentums liegen und baulich von anderen (fremden) Wohnungen durch Wände und Decken abgeschlossen sind und über einen abschließbaren Zugang verfügen (zum Beispiel vom Flur ins Treppenhaus oder vom Flur ins Freie). Einer abgeschlossenen Wohnung können auch zusätzliche Räume außerhalb der Wohnung zugeordnet sein (zum Beispiel Kellerräume, Garage).

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