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Einzelhandelskonzept

Das Einzelhandelskonzept hat insbesondere die Funktion, unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Besonderheiten und Problemlagen, zielgerichtete Vorschläge für eine Ausgestaltung der landes- und regionalplanerischen Steuerungsansätze zu entwickeln.


Vor diesem Hintergrund werden im vorliegenden Einzelhandelskonzept folgende Aussagen getroffen:

  • Festlegung des zentralen Versorgungsbereiches
  • Begründung der innenstadt- und nahversorgungsrelevanten Sortimente unter Beachtung der
  • ortsspezifischen Besonderheiten in den Angebotsstrukturen
  • Empfehlungen zu Stabilisierung und Entwicklung der wohnungsnahen Versorgung
  • Vorschläge zu standortverträglichen Entwicklungen im Bereich des großflächigen Einzelhandels
  • mit nicht-innenstadtrelevanten Kernsortimenten und Identifizierung potenzieller Ansiedlungsstandorte
  • Empfehlungen zur Umsetzung des Einzelhandelskonzepts im Rahmen der Bauleitplanung

Das Einzelhandelskonzept dient als Leitlinie für die künftige Stadtentwicklungsplanung. Es ist bei der Aufstellung einzelhandelsrelevanter Bauleitpläne, als auch als wichtige, abwägungsrelevante Planungsgrundlage, zu berücksichtigen.

Integriertes Handlungskonzept - Teil 1 Einzelhandelskonzept

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