Neue Corona-Regeln: Stadt kontrolliert
In der Altstadt haben verschiedene Gastronomiebetriebe auf die sich verschärfenden Hygienebedingungen reagiert und ihre Außenbereiche mit Schutzvorkehrungen versehen, so dass dort noch ein Verzehr von Speisen und Getränken möglich ist. In diesem Zusammenhang weist die Stadt darauf hin, dass dabei die für die Außengastronomie zur Verfügung stehenden Flächen einzuhalten sind, da ansonsten die Wege für die Feuerwehr und Rettungsdienste eingeschränkt und behindert werden. Die Stadt weist in diesem Zusammenhang auf die ausgeweitete Maskenpflicht hin, die beim Betreten von Gaststätten, Pensionen und Hotels, Eisdielen, Cafés und anderen Einrichtungen, einschließlich der genutzten Außenbereiche, gilt.
Mit der ab heute, Mittwoch, 28. Oktober, geltenden Allgemeinverfügung des Landkreises sind die gastronomischen Einrichtungen und Vergnügungsstätten in der Zeit von 23 bis 6 Uhr zu schließen. Zudem ist der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit sowie die Abgabe von Alkohol zum Verzehr im öffentlichen Raum in der Zeit von 23 bis 6 Uhr untersagt. Auch hier wird es durch das Ordnungsamt Kontrollen geben.