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Potenzielle gewerbliche Reserveflächen im Gebiet der Stadt Limburg

In beigefügter Karte (Anlage 1 „Potenzielle gewerbliche Reserveflächen im Gebiet der Stadt Limburg“ / Bericht 19/170) wurde der angegebene Gewerbeflächenbedarf von 75 Hektar graphisch dargestellt, wobei folgende - aktuell ausschließlich landwirtschaftlich genutzte - Flächen, als potenzielle gewerbliche Reserveflächen in Frage kommen:

  • Bereich westlich der B 49 südlich des Gebietes „Im Mergel“, Stadtteil Ahlbach (rund 26 Hektar)
  • Bereich östlich der K 473 im Stadtteil Dietkirchen (rund 10 Hektar)
  • Bereich nordwestlich des jetzigen Gebietes „ICE-Stadt“, zwischen A 3, ICE-Trasse und Lahnhang (rund 18 Hektar)
  • Bereich westlich der Teilortsumgehung Lindenholzhausen an der B 8 / ICE-Trasse und südöstlich des Gebietes „ICE-Gebiet, Teil C“ zwischen A 3, B 8 und ICE-Trasse (rund 21 Hektar)

Der Ermittlung des zukünftigen Flächenbedarfs liegen hierbei zum einen Erfahrungswerte der Flächeninanspruchnahmen der letzten beiden Geltungszeiträume des jeweiligen Regionalplans, zum anderen die Tatsache, dass eingehende Ansiedlungsanfragen, insbesondere von Frankfurt Rhein-Main GmbH, sich in der Regel in Flächengrößen ab 10 bis 40 Hektar bewegen, zugrunde.

Die im Fragebogen aufgeführten 75 Hektar stellen nicht zwangsläufig die tatsächliche notwendige Fläche an Gewerbegebieten dar, die im Geltungszeitraum eines neu aufzustellenden Regionalplans geplant und erschlossen werden sollen, sondern den Rahmen, in dem bedarfsgerecht Flächen ausgewiesen werden könnten.

Eine Vielzahl an alternativen Gewerbeflächen sowie ein damit verbundenes möglichst großes Flächenpotenzial stärkt hierbei allerdings die Verhandlungsmöglichkeiten der Stadt Limburg.

Wie aus der beigefügten Karte (Anlage 1 / Bericht 19/170) zu entnehmen, kommen für die weitere Entwicklung von gewerblichen Flächen fast ausschließlich Flächen an den Hauptverkehrsachsen B 49 / B 8 / A 3 in Frage, was durch die Ergebnisse einer von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Limburg-Weilburg-Diez in Auftrag gegebenen Potenzialentwicklungsstudie gestützt wird.

Abschließend bleibt zu erwähnen, dass die tatsächliche Verfügbarkeit kompletter Gewerbeflächen durch mangelnde Verkaufsbereitschaft der jeweiligen Eigentümer, naturschutzrechtlicher Belange und Probleme bei der Erschließung sowohl in abwassertechnischer als auch verkehrlicher Sicht dazu führen kann, dass ein Standort - obwohl im Regionalplan als Fläche aufgeführt - tatsächlich nicht zur Entwicklung kommt.

Quelle: Ergänzung zu Punkt 4.3, Drucksache 18/366 - 2. Beratungsgang im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Verkehr

Potenzielle gewerbliche Reserveflächen - Anlage 1 zur Drucksache 19/170

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