Hierfür gibt es keine Ausnahmegenehmigung
Keine Ausnahmegenehmigungen zur Einfahrt in die Umweltzone gibt es für Fahrten
- von Touristen,
- zu Einkaufs- oder Besuchszwecken,
- zum Transport von Kindern zur Kindertagesstätte, Schule oder Ähnlichem,
- zum Besuch von Abendschulen, Universität oder Ähnlichem,
- zur privaten Pflege von Angehörigen, die in der Umweltzone leben, sofern die allgemeinen Voraussetzungen nicht eingehalten werden,
- von Arbeitnehmern mit ungünstigen Arbeitszeiten, deren Arbeitsstelle nicht mehr als 400 Meter von der Umweltzone entfernt liegt (hier ist der Fußweg zumutbar).