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Hierfür gibt es keine Ausnahmegenehmigung

Keine Ausnahmegenehmigungen zur Einfahrt in die Umweltzone gibt es für Fahrten

  • von Touristen,
  • zu Einkaufs- oder Besuchszwecken,
  • zum Transport von Kindern zur Kindertagesstätte, Schule oder Ähnlichem,
  • zum Besuch von Abendschulen, Universität oder Ähnlichem,
  • zur privaten Pflege von Angehörigen, die in der Umweltzone leben, sofern die allgemeinen Voraussetzungen nicht eingehalten werden,
  • von Arbeitnehmern mit ungünstigen Arbeitszeiten, deren Arbeitsstelle nicht mehr als 400 Meter von der Umweltzone entfernt liegt (hier ist der Fußweg zumutbar).

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