Wann gilt eine Fahrzeugersatzbeschaffung als nicht zumutbar?
Die Zumutbarkeit für eine Fahrzeug-Ersatzbeschaffung ist abhängig vom Einkommen des Fahrzeughalters. Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Nichtzumutbarkeit werden die Pfändungsfreigrenzen aus dem Vollstreckungsrecht der Zivilprozessordnung angewendet, die anerkannte Einkommensgrenzen darstellen, mit denen ein Lebensunterhalt für eine Person nebst unterhaltspflichtigen Personen (inklusive Miete und allen anderen Kosten) bestritten werden kann. Die Grenzeinkommen für die Zumutbarkeit einer Fahrzeugersatzbeschaffung richten sich bei Annahme eines pfändbaren Betrages von 100 Euro als Grenze nach der jeweils aktuellen Pfändungstabelle.
Bei Gewerbetreibenden ist durch eine begründete Stellungnahme eines Steuerberaters zu belegen, dass die Ersatzbeschaffung eines für die Zufahrt zur Umweltzone geeigneten Ersatzfahrzeugs wirtschaftlich nicht zumutbar ist und zu einer Existenzgefährdung führen würde.