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Ihre Ausnahmegenehmigung läuft in Kürze ab?

Im Einzelfall besteht die Möglichkeit, abgelaufene Ausnahmegenehmigungen zu erneuern. Hierfür sind neben einem schriftlichen Antrag eine aktuelle Bescheinigung über die Nichtnachrüstbarkeit (nicht älter als ein Jahr), ein Nachweis, dass die Ersatzbeschaffung wirtschaftlich nicht zumutbar ist (aktuelle Einkommensnachweise beziehungsweise eine aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters), sowie alle weiteren genannten Unterlagen beizufügen.

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