Antrag mit ausführlicher Begründung, warum die Umweltzone befahren werden muss.
Kopie des Fahrzeugscheines beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Aktuelle Herstellerbescheinigung (alternativ: Bescheinigung einer Technischen Prüfstelle – keine Werkstattbescheinigung !), dass das Fahrzeug technisch nicht nachrüstbar ist. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
Aktuelle Einkommensnachweise bzw. eine begründete Bescheinigung eines Steuerberaters bei Gewerbetreibenden, dass der Kauf eines Ersatzfahrzeuges wirtschaftlich nicht zumutbar ist.