37 Mal zu schnell, vier Mal Betriebserlaubnis erloschen
Der Motor heult auf, kurz vor dem Schiedetunnel beschleunigt der Fahrer und ein lautes Brummen legt sich über die Stadt. Szenen wie diese sind in Limburg bekannt – das nahmen das Ordnungsamt der Stadt Limburg und die Polizeidirektion Limburg zum Anlass und führten eine gemeinsame Kontrolle durch.
Unterstützung gab es durch die Bereitschaftspolizei aus Wiesbaden. Ziel der Kontrolle war es, getunte Fahrzeuge auf ihre Fahrtüchtigkeit oder unerlaubte An- beziehungsweise Umbauten zu überprüfen. Hierzu wurden zwei Kontrollstellen im Stadtgebiet Limburg eingerichtet.
Das Ergebnis: Innerhalb von zweieinhalb Stunden fuhren 37 Fahrzeuge an der Messstelle in der Frankfurter Straße hinter dem Schiedetunnel zu schnell. Erlaubt ist dort Tempo 50, der schnellste Fahrer war mit 84 Stundenkilometern unterwegs. Die Polizei fand vier Fahrzeuge, bei denen die Betriebserlaubnis aufgrund unerlaubter technischer Veränderungen erloschen war.
Autofahrer provozieren
Neben hohen Geschwindigkeiten kam es an diesem Abend auch zu Provokationen. Dass ein Blitzer in der Innenstadt steht, machte schnell die Runde – vor allem in den sozialen Netzwerken wurde die Information geteilt. Ein Fahrer fuhr daher mit erlaubtem Tempo 50 an den Blitzer heran, startete dahinter den Warnblinker und drückte aufs Gas.
In der Wiesbadener Straße wurde er dann von der Polizei kontrolliert. Dort nahmen die Beamten das Fahrzeug genauer unter die Lupe. Mit einer Beleuchtungskontrolle wurden zunächst die Lichter, Blinker, Bremslicht, Rücklicht und Warnblinker überprüft. Ein Blick unter die Motorhaube, auf die Räder, den Auspuff und das Fahrwerk folgten. Das Ergebnis: Die Betriebserlaubnis ist erloschen. Das Auto darf an diesem Abend nicht mehr weiterfahren. Ein Bußgeld von 50 Euro sowie ein Verwarngeld für das widerrechtliche Nutzen des Warnblinkers ist fällig und die festgestellten Mängel müssen kostenpflichtig so schnell wie möglich behoben werden.
Unnötige Hin- und Herfahren ist eine Ordnungswidrigkeit
Zurück zur Geschwindigkeitsmessung des Ordnungsamtes in der Frankfurter Straße. Als dort ein Fahrer den Blitzer erkannte, bremste er scharf ab, ein anderer winkte den städtischen Mitarbeitern zu, der nächste hupte. „Das war wohl nichts, mein Lieber“, rief ein Fahrer aus seinem Auto und fuhr zum wiederholten Mal an diesem Abend am Blitzer vorbei. Auch dieses unnötige Hin- und Herfahren ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet. Die neue Straßenverkehrsordnung sah dafür 100 Euro vor, ist aktuell jedoch wegen eines Formfehlers außer Kraft.
In der Wiesbadener Straße liefen derweil die Fahrzeugkontrollen der Polizei weiter. Ein Fahrer wechselte die Reifen seines Autos vor Ort. Die Reifenkombination war nicht im Fahrzeugschein eingetragen, was die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs gefährdete.
Bei einem anderen Fahrzeug wurden Veränderungen am Luftfilter vorgenommen – ein typischer Umbau in der sogenannten Tuner-Szene, denn das macht das Auto lauter. Mängel an den Bremsen führten bei dem nächsten Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, sodass der Fahrer nicht mehr weiterfahren durfte.
Keine Verstöße bei lauten Auspuffen
Weiterhin fielen einige Fahrzeuge mit lauten Auspuff-Geräuschen auf. Hier konnte die Polizei aber keine Verstöße feststellen, da diese Auspuffanlagen so abgenommen und für das jeweilige Fahrzeug zugelassen waren.
Ein Fahrer hatte zudem einen Teleskopschlagstock bei sich. Da er keine Berechtigung für das Führen nachweisen konnte, stellte die Polizei den Schlagstock sicher und leitete ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz ein.
Mit der Kontrolle reagieren Ordnungsamt der Stadt Limburg auf Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über massive Belästigungen und Gefährdungen durch Autofahrerinnen und Autofahrer. Schnelles Fahren, Rasen und Fahrzeuge mit hoher Lautstärke führen zu einer Lärmbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohner. Um nicht nur die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu kontrollieren, sondern auch ihre Verkehrssicherheit, kontrollierten Ordnungsamt und Polizei gemeinsam.