Vergnügungsstättenkonzept
Ausgelöst durch die starke Expansion von Spielhallen hat die Stadt Limburg an der Lahn ein Vergnügungsstättenkonzept erarbeiten lassen, um eine städtebauliche Leitlinie zur räumlichen und planungsrechtlichen Steuerung von neuen Vergnügungsstätten zu erhalten.
Vergnügungsstätten sind aus städtebaulicher Sicht unter anderem Nachtlokale jeglicher Art, Betriebe mit Sexdarbietungen, Spiel- und Automatenhallen, Wettbüros, Diskotheken, Swinger-Clubs und zum Teil Billardcafés.
Zum Ausschluss von Vergnügungsstätten bedarf es städtebaulicher Gründe wie zum Beispiel Attraktivitätsverlust beziehungsweise einen „Trading-Down-Effekt“, die Niveauabsenkung einer Einkaufsstraße, die Verdrängung anderer Nutzungen oder die negative Beeinflussung des bisherigen Charakters eines Stadtteilkerns.
Auf der Grundlage einer Bestandsanalyse wurden Beurteilungskriterien, wie die städtebaulichen Zielsetzungen für die Stadt Limburg, das Integrierte Handlungskonzept oder sensible Nutzungen (Wohngebiete, soziale Einrichtungen oder gefährdete Einzelhandelsnutzungen) für die Erarbeitung des Vergnügungsstättenkonzeptes herangezogen.
Ausschlussgebiete und Eignungsgebiete
Übergeordnetes Ziel ist es, künftig Vergnügungsstätten auf städtebaulich geeignete verträgliche städtebauliche Teilräume zu lenken, in denen keine Nutzungskonflikte mit bestehenden Nutzungen zu erwarten sind.
Auf der Basis der städtebaulichen Gründe wurden
- Ausschlussgebiete,
- Eignungsgebiete und
- Eignungsgebiete mit Einschränkung
erarbeitet und festgelegt.
Das Konzept wurde durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und ist nun bei der Aufstellung beziehungsweise der Änderung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen. In den Karten des Vergnügungsstättenkonzepts sind die Eignungs- und Ausschlussgebiete der Stadt Limburg an der Lahn dargestellt.
- Vergnügungsstättenkonzept für das Gebiet Gesamtstadt
- Vergnügungsstättenkonzept für das Gebiet Innenstadt
Erwerb des Vergnügungsstättenkonzeptes
Das Gutachten kann bei der Abteilung für Stadtplanung angefordert werden. Die Kosten betragen 10,00 Euro für die digitale Fassung im PDF-Format.