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Grabmale werden überpüft

Verantwortlich dafür sind bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten die Verfügungsberechtigten, bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten die Nutzungsberechtigten. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wird im Auftrag der Stadt ein Team der Fa. Manfred Becker, Ingenieurbüro für Friedhofssicherheit, Bau- und Immobiliensachverständiger, die Grabmale aller Grabstätten auf den Friedhöfen in dem Zeitraum vom 10. bis 14. August prüfen. Nähere Informationen erteilt die Friedhofsverwaltung auf Anfrage unter der Rufnummer (06431) 203–362.

Sollten Grabmale nicht standsicher sein, werden diese bei akuter Gefahr unverzüglich durch Beschäftigte des Städtischen Betriebshofes umgelegt. In mindergefährlichen Fällen wird der Grabstein mit einem Aufkleber versehen. Die ordnungsgemäße Befestigung hat dann zeitnah (innerhalb von 3 Wochen) zu erfolgen. Es werden erneute Kontrollen durchgeführt.

 

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