Bebauungspläne
Bebauungspläne sollen aufgestellt werden, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der Bebauungsplan hat die Aufgabe die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken durch rechtsverbindliche Festsetzungen zu regeln. Er setzt für die Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb seines Geltungsbereichs die rechtlichen Voraussetzungen fest.
Bebauungspläne sind die verbindlichen Bauleitpläne, die die Bebauung und Nutzung der Grundstücke rechtlich verbindlich regeln. Sie werden als Satzung durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Befindet sich ein Bebauungsplan im Aufstellungsverfahren, so wird dies in der örtlichen Presse mittels amtlicher Bekanntmachung bekannt gegeben.
Rechtskräftige Bebauungspläne der Kreisstadt Limburg an der Lahn
Nachfolgend finden Sie unter den jeweiligen Stadtteilen die rechtskräftigen Bebauungspläne von Wohn- und Mischgebieten. Des Weiteren sind Bebauungspläne zu den Kleingärten sowie Bebauungspläne für Gewerbe- und Industriegebiete der Stadt Limburg an der Lahn eingestellt.
Über die bereits rechtskräftigen Bebauungspläne sowie die Inhalte der sich im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanentwürfe informieren die Mitarbeiter der Stabsstelle für Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung Sie gerne. Zusätzlich können Sie sich über die derzeit laufenden Planverfahren unter der Rubrik Bürgerbeteiligung informieren.
Hinweis
Wir weisen darauf hin, dass die auf dieser Seite abgelegten Bebauungspläne lediglich Informationszwecken dienen. Die Bebaubarkeit einer Liegenschaft kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.