Flächennutzungspläne
Der Flächennutzungsplan ist die erste Stufe der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch. Neben dem Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan gibt es den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan.
Der Flächennutzungsplan - ein Instrument für die räumliche Entwicklung auf Gemeindeebene
Der Flächennutzungsplan ist das Planungsinstrument für das gesamte Stadtgebiet. Er stellt die Art der Bodennutzung, wie sie sich aus der Art der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt, in den Grundzügen dar. Er entfaltet im Gegensatz zum Bebauungsplan keine Verbindlichkeit gegenüber dem Einzelnen und wird auch nicht als Satzung beschlossen. Grundstückseigentümer können jedoch aus dem Flächennutzungsplan keinen Rechtsanspruch auf die Ausweisung eines Baugebietes oder die Bebaubarkeit eines Grundstücks herleiten. Der Flächennutzungsplan ist jedoch behördenverbindlich, das heißt alle Planungsträger, die an der Aufstellung des Gesamtflächennutzungsplanes mitgewirkt haben, sind an ihn gebunden. Weiterhin hat die Stadt die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan heraus zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan sichert somit die künftige Entwicklung der Stadt.
Gesamtflächennutzungsplan der Kreisstadt Limburg an der Lahn
Das Plangebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet der Kreisstadt Limburg an der Lahn und erstreckt sich über eine Gesamtgröße von 4.498 Hektar.
Der aus dem Jahr 1983 stammende Gesamtflächennutzungsplan der Kreisstadt Limburg an der Lahn wurde 2011 neu bekanntgemacht und bildet die Grundlage für die städtebauliche Entwicklung. Sie können den rechtswirksamen Gesamtflächennutzungsplan der Kreisstadt Limburg an der Lahn vom 28.09.1983 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 24.03.2011 als Dokument einsehen und herunterladen. Das Dokument finden Sie in der rechten Randspalte auf.
Der Gesamtflächennutzungsplan ist ständig aktuell zu halten und ist daher bereits in Teilbereichen überarbeitet (Flächennutzungsplanänderungen) beziehungsweise berichtigt worden. Es gilt das gedruckte Original in Verbindung mit den separat seit oben genannter Bekanntmachung veröffentlichten wirksamen Flächennutzungsplanänderungen.