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Schwimmbadregeln

Bedingt durch die Corona-Pandemie gelten für den Besuch im Parkbad besondere Vorgaben.

  • Der Eintritt kann bar oder mit EC-Karte gezahlt werden. Bringen Sie für die Barzahlung bitte passendes Kleingeld mit.
  • Der Zutritt erfolgt auf den Namen der Anmeldenden oder deren E-Mail-Adressen.
  • Für den Zugang zum Schwimmbad steht der reguläre Eingang zur Verfügung. Beim Verlassen des Bades nutzen Sie bitte das Tor zum Schleusenweg/Campingplatz.
  • Der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen muss eingehalten werden. Dies gilt vor allem im Eingangsbereich. Beim Schlangestehen helfen Ihnen Markierungen auf dem Pflaster.
  • In den Sammelumkleiden und im Wärmeraum dürften sich jeweils bis zu vier Personen gleichzeitig aufhalten.
  • Schwimmen ist nur als geregeltes Bahnenschwimmen möglich (kein kreuz und quer schwimmen). Das Becken ist dazu in vier Bahnen aufgeteilt.
  • Die Rutsche und der Sprungbereich werden im Wechsel zur Verfügung stehen, auch die Babybecken stehen zur Verfügung, wobei pro Becken nur zwei Kinder gleichzeitig im Wasser sein sollen.
  • Die Liegewiese steht zur Verfügung.
  • Der Kiosk ist geöffnet.
  • Nicht zur Verfügung steht das Schachspiel, auch Tischtennis und Basketball sind nicht möglich.

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