Schwimmbadregeln
Bedingt durch die Corona-Pandemie gelten für den Besuch im Parkbad besondere Vorgaben.
- Der Eintritt kann bar oder mit EC-Karte gezahlt werden. Bringen Sie für die Barzahlung bitte passendes Kleingeld mit.
- Der Zutritt erfolgt auf den Namen der Anmeldenden oder deren E-Mail-Adressen.
- Für den Zugang zum Schwimmbad steht der reguläre Eingang zur Verfügung. Beim Verlassen des Bades nutzen Sie bitte das Tor zum Schleusenweg/Campingplatz.
- Der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen muss eingehalten werden. Dies gilt vor allem im Eingangsbereich. Beim Schlangestehen helfen Ihnen Markierungen auf dem Pflaster.
- In den Sammelumkleiden und im Wärmeraum dürften sich jeweils bis zu vier Personen gleichzeitig aufhalten.
- Schwimmen ist nur als geregeltes Bahnenschwimmen möglich (kein kreuz und quer schwimmen). Das Becken ist dazu in vier Bahnen aufgeteilt.
- Die Rutsche und der Sprungbereich werden im Wechsel zur Verfügung stehen, auch die Babybecken stehen zur Verfügung, wobei pro Becken nur zwei Kinder gleichzeitig im Wasser sein sollen.
- Die Liegewiese steht zur Verfügung.
- Der Kiosk ist geöffnet.
- Nicht zur Verfügung steht das Schachspiel, auch Tischtennis und Basketball sind nicht möglich.