Ein Geschäftszentrum für die Limburger Dieselstraße und Siemensstraße
In der Limburger Dieselstraße und in der Siemensstraße soll ein Geschäftszentrum mit Wohnungen, Büros, Handel und Gastronomie entstehen. Der erste Schritt dafür ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für dieses Gebiet. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer jüngsten Sitzung diesen Aufstellungsbeschluss gefasst.
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren, da die Fläche im Stadtinneren liegt und kleiner als 20.000 Quadratmeter groß ist. Außerdem ist sie bereits bebaut und genutzt, sodass der vorhabenbezogene Bebauungsplan eine neue Nutzung der Fläche ermöglicht. Gutachten bezüglich des Artenschutzes sind nicht notwendig.
Geplant ist der Neubau eines Wohn- und Geschäftszentrums, welches aus zwei Gebäudekomplexen besteht. Die Bruttogeschossfläche soll rund 18.600 Quadratmeter betragen – aufgeteilt in rund 70 Wohnungen, rund 8.000 Quadratmeter Bürofläche und in einem kleineren Umfang Dienstleister aus dem Fitness- und Gesundheitsbereich, sowie eine Fläche für den Einzelhandel, die insgesamt weniger als zehn Prozent der Fläche des Gesamtprojekts einnehmen soll.
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist notwendig, um Planungsrecht für das gesamte Vorhaben herzustellen. Aktuell gibt es einen rechtskräftigen Bebauungsplan für das Grundstück in der Siemensstraße, der das geplante Vorhaben nicht zulässt. Für das Grundstück in der Dieselstraße ist ein Bebauungsplan in der Aufstellung und über einen Bauantrag würde nach Paragraph 34 des Baugesetzbuches, entschieden werden, also orientiert an der Eigenart der näheren Umgebung. Ein einheitlicher Bebauungsplan für das Gesamtprojekt ist erforderlich.
Die Kosten für das Bauleitverfahren übernimmt der Vorhabensträger. Dazu schließt die Stadt mit ihm einen sogenannten Durchführungsvertrag, in dem auch Termine und weitere Maßnahmen wie das Einholen bestimmter Gutachten geregelt sind. Vor diesem Hintergrund wurden bereits ein Einzelhandelsgutachten, eine Verkehrsprognose, eine Immissionsprognose und ein Boden- und Altlastengutachten beauftragt. Sie werden in den Bebauungsplan und auch in die Beurteilung des Bauantrages einfließen.
Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden verschiedenen Dinge festgesetzt, die aus der Beschreibung des Vorhabens abgeleitet werden. So soll für die Fläche Wohnen, Büronutzung, Gastronomie und Handel zulässig sein. Definiert wird im Bebauungsplan auch, welche Fläche auf dem Grundstück bebaut werden darf, wie viele Geschosse möglich sind und wie hoch das Gebäude werden darf. Weitere Festsetzungen umfassen die notwendigen Verkehrsflächen und Erschließungsflächen, Anschüsse an das Verkehrsnetz und die Anordnung von Stellplätzen und Parkplätzen.
Auch Elemente der Gebäudekonzeption werden im Bebauungsplan berücksichtigt. Dazu gehört die Dachbegrünung und die Energieversorgung über Photovoltaik- und Solaranlagen, welche bereits vom Vorhabenträger geplant sind.
Der nächste Schritt ist die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Daraufhin wird ein Planentwurf ausgearbeitet und die Stadtverordnetenversammlung entscheidet nach der Sommerpause über die Offenlage dieses Entwurfs. Während der Offenlage eingegangene Anregungen und Stellungnahmen werden erneut ausgewertet und in den Entwurf eingearbeitet, sodass die Stadtverordnetenversammlung über den fertigen Bebauungsplan entscheiden und diesen als Satzungsbeschluss beschließen kann.
Beschlussvorlage aus der Stadtverordnetenversammlung