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Radfahren

Der Radroutenplan zeigt die Fernradwanderwege Radweg 7 und Radweg 8 des Landes Hessen sowie eine Momentaufnahme der bestehenden Radwegeverbindungen an, unterschieden nach vorhandenen Radwegverbindungen. Hierzu gehören alle Radverkehrsanlagen, schwach befahrene Straßen, Feldwege oder Routenverbindungen durch Tempo-30-Zonen. Lücken in bestehenden Radverkehrsrouten werden farbig unterschieden. Des Weiteren sind die örtlichen Radverbindungen im Stadtgebiet ausgeschildert.

Fahrradabstellanlagen und Fahrradboxen

  • Um sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu bieten, besteht in Limburg a. d. Lahn ein enges Netz von Fahrradabstellanlagen.
  • Fahrradeinstellboxen garantieren Ihnen die Sicherheit für Ihr Fahrrad und sind witterungsfest verschlossen, während Sie unterwegs sind.
  • Jede Fahrradeinstellbox ist mit einer Steckdose zur Ladung von E-Bike Akkus ausgerüstet. Die Stromkosten sind in der Mietgebühr enthalten.
  • Die Vermietung erfolgt durch den Stadtlinienverkehr Limburg.

Mobilitätszentrale Limburg

Bahnhofsplatz 2
65549 Limburg a. d. Lahn

Die Miete beträgt:

  • für eine Woche 2,50 Euro
  • für einen Monat 6,00 Euro
  • für ein Jahr 60,00 Euro

Die Kaution beträgt:

  • 166,60 €


Die E-Bike-Ladestation besteht aus drei Schließfächern sowie ein Fahrradständer, in welchen jeweils ein Stromanschluss zum Aufladen von zum Beispiel Fahrrad-Akkus enthalten ist.

Die Schließfächer sind groß genug, um dort auch Kleingepäck wie Fahrradtaschen oder -helme unterzubringen und somit einen unbeschwerten Spaziergang zu ermöglichen.

Verriegeln und Öffnen der Schließfächer erfolgt über einen SMS-Code. Eine Anleitung befindet sich an der Ladestation.

Die Nutzung von Schließfach und die Lade-Funktion sind kostenfrei. Die Ladestation ist ein Gemeinschaftsprojekt der Energieversorgung Limburg GmbH  und der Stadt Limburg.

Belegung E-Bike-Ladestation (Aktualisierung alle 60 Sekunden)



Information zum Mietvertrag

Verfahren:

  1. Abschluss eines Mietvertrages mit dem Stadtlinienverkehr Limburg. Das Mietverhältnis kann mit jedem beliebigen Tag begonnen werden.
  2. Vereinbarung eines Termins zur Schlüsselübergabe an dem jeweiligen Ort der Fahrradeinstellbox
  3. Leistung der Miete und der Kaution in bar oder durch EC-Karte mit Pin bei der RMV-Mobilitätszentrale Limburg (bei Vermietungszeitraum von einer Woche oder einem Monat oder bei der erstmaligen Vermietung für ein Jahr). Sofern das jährliche Mietverhältnis nicht gekündigt wird, ist die Folgemiete auf ein Konto der Stadtkasse Limburg zu überweisen.
  4. Schlüsselübergabe findet vor Ort statt.

Schlüssel:

Der Vermieter erhält 2 Schlüssel. Beim Vermieter
verbleibt ein Schlüssel, mit dem im Bedarfsfall die Fahrradeinstellbox des Mieters geöffnet werden kann.

Strom:

Die Entnahme des Stroms ausschließlich zum Laden der Akkus von Elektrofahrrädern ist für den Mieter unentgeltlich.

Kündigung:

Durch den Vermieter ist bei missbräuchlicher Nutzung oder nicht rechtzeitiger Zahlung eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung möglich. Eine Erstattung der Miete für die restliche Vertragslaufzeit findet in diesen Fällen nicht statt. Eine vorzeitige Kündigung des Mieters ist bei einer Vermietung für den Zeitraum einer Woche beziehungsweise eines Monats nicht möglich. Bei einer Vermietung für den Zeitraum eines Jahres kann der Mieter jeweils zum Monatsende schriftlich kündigen. Wird das jährliche Mietverhältnis vorzeitig gekündigt, beträgt die Miete für jeden Monat 6,00 €, höchstens jedoch 60 €.

Beendigung des Mietverhältnisses:

  1. Vereinbarung eines Termins zur Rückgabe der Mietsache und der Schlüsselrückgabe
  2. Schlüsselrückgabe an dem jeweiligen Ort an der Fahrradeinstellbox
  3. Mitteilung einer Kontoverbindung des Mieters zur Erstattung eventuell überzahlter Beträge bzw. evtl. nicht in Anspruch genommener Kaution
  4. Sofern aufgrund Schlüsselverlust ein neuer Schließzylinder und neue Schlüssel beschafft werden mussten, sind durch den Mieter auch die dadurch entstehenden Versandkosten zu begleichen. Daneben haftet ausschließlich und in Höhe sämtlicher Kosten der Mieter für Schäden an der Mietsache, soweit diese von ihm zu vertreten sind.

Ausschluss der Haftung des Vermieters:

Für die Benutzung der Mietsache wird vom Vermieter keine Haftung oder Versicherungsschutz übernommen, insbesondere nicht bei Beschädigungen oder Diebstahl der eingebrachten Gegenstände.
Der Vermieter haftet ausschließlich für durch ihn/ seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

Mobilitätszentrale Limburg

Bahnhofsplatz 2
65549 Limburg a. d. Lahn

  • Telefon: 06431 203-248
  • Fax: 06431 203-247
  • E-Mail


Öffnungszeiten: Montag - Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr und Samstag von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr

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Marc-Niklas Minor

Über der Lahn 1
65549 Limburg a. d. Lahn

  • Telefon: 06431 203-406
  • E-Mail
  • Raum: 313

Muyessire Laux Abteilungsleiterin Abteilung für Verkehrsplanung

Über der Lahn 1
65549 Limburg a. d. Lahn

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