Bürgerentscheid wird verschoben
Die Aufhebung des Termins ist aufgrund eines Gesetzes notwendig, dass der Hessische Landtag am 24. März beschlossen hat. In dem Gesetz zur „Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen“ befindet sich auch ein Passus zu Bürgerentscheiden. Ein Bürgerentscheid, der in der Zeit von April bis Oktober durchzuführen ist, darf demnach nicht vor dem 1. November stattfinden. Der Magistrat schlägt daher den 1. November als Tag des Bürgerentscheids vor.
Nach Auffassung des Gremiums ist der frühestmögliche Termin nach der Verschiebung zu wählen. Denn nach dem Hessischen Kommunalwahlgesetz ist der Bürgerentscheid an einem Sonntag, sowie grundsätzlich frühestens drei und spätestens sechs Monate nach der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens oder die Durchführung eines Bürgerentscheids zu terminieren. Die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung fiel am 17. Februar. Der früheste Termin für das Begehren wäre demnach der 24. Mai, der späteste Termin der 16. August gewesen. Die hiervon abweichende und aus Infektionsschutzgründen notwendig gewordene Verschiebung sollte aus Sicht des Magistrats möglichst kurz bemessen werden. Mit dem Termin Anfang November sei zudem gewährleistet, nicht in die Vorweihnachtszeit zu geraten.
Eine Zusammenlegung mit der nächsten Kommunalwahl, die voraussichtlich im März 2021 stattfindet, scheidet aus Sicht des Magistrats aus, da die Gesetzesänderung hierfür auch nach Mitteilung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport keine Grundlage bietet und die vorgesehene Frist zwischen der Zulassung des Bürgerentscheides und seiner Durchführung damit über das aus Infektionsschutzgründen gebotene Maß hinaus ausgedehnt würde. Darüber hinaus hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport allgemein den Hinweis gegeben, dass für den Abstimmungstag eines Bürgerbegehrens die Möglichkeit einer Zusammenlegung mit der allgemeinen Kommunalwahl nicht gewährt wurde.