Archivalie der Woche 323 - Vermächtnis für die Stadt
Das Stadtarchiv hat eine Reihe von Akten, aus denen hervorgeht, dass Menschen testamentarisch der Stadt ein Vermächtnis hinterlassen unter der Bedingung, dass ein ihnen wichtiges Anliegen damit erfüllt wird. So war es auch bei Frieda Weber. Sie hatte am 14. Februar 1919 ihren letzten Willen zu Papier gebracht. Zur Erbin ihres Vermögens setzte sie ihre Schwester Maria Weber ein oder, falls diese vor ihr sterben sollte, ihren in Amerika lebenden Bruder Hugo Weber bzw. dessen Kinder. Außerdem bestimmte sie, dass die Stadt Limburg 1000 Mark erhalten solle, um von den Zinsen das Familiengrab zu unterhalten. Weitere 14.000 Mark gingen an die Stadt, „aus dessen Zinsen einen bedürftigen Limburger Bürger oder Bürgerin sein Unterhalt im hiesigen Bethlehemkloster bestritten werden soll.“ Sofern ihre Schwester sie überlebe, soll der Betrag erst nach ihrem Tod ausgezahlt werden.
Bürgermeister Joseph Kauter berichtete der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 1921 darüber und erklärte, zur Grabpflege seien wenigstens 2000 Mark erforderlich, daher sollten geringere Vermächtnisse abgelehnt werden. Da aber die Stadt weitere 14.000 Mark mit sozialer Zweckbestimmung erhalte, empfahl er, eine Ausnahme zu machen. Daraufhin beschlossen die Stadtverordneten, die Vermächtnisse anzunehmen.
Frieda Weber starb am 29. Dezember 1920 in der Klinik in Hadamar. Ihr Vermögen ging in der Zeit der Inflation verloren. So war es der Stadt nicht möglich, ihren Wünschen zu entsprechen, nachdem ihre Schwester Maria Weber Anfang 1935 starb.
28.09.2025