Archivalie der Woche 301 - Kriegsopferversorgung
Wenn der 2. Weltkrieg auch vor 80 Jahren zu Ende ging, waren und sind die Folgen doch noch lange Zeit zu spüren. Dies betraf vor allem diejenigen, die unmittelbar an Leben und Gesundheit geschädigt wurden. Eine Akte der Gemeindeverwaltung Dietkirchen (Signatur: StALM IV/227) gibt Auskunft über den behördlichen Schriftverkehr betreffend Kriegsopfer. So schrieb die Kreisfürsorgestelle im September 1948 an den Dietkirchener Bürgermeister Willi Schuy, er habe innerhalb von drei Tagen eine Liste der in der Gemeinde vorhandenen Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern vorzulegen. Dies sollte es ermöglichen, Kriegsversehrte und Soldatenwitwen in Arbeit zu bringen.
In der Akte geht es auch um weitere Fürsorgeangelegenheiten, etwa die Aufnahme eines Kindes in ein Erholungsheim, Beihilfen zur Beschaffung von Zahnersatz, Hausbrandhilfe (Gutscheine für den Bezug von Kohlen), Anträge auf Gewährung einer Erholungskur und auch Rentenangelegenheiten.
Die Offenlegung der Vermögensverhältnisse war in vielen Fällen erforderlich, aber nicht immer möglich. So teilte der Bürgermeister im August 1963 der Bezirksfürsorgestelle über einen Antragsteller mit: „Über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse ist uns nichts bekannt, da F. und seine Ehefrau viel unterwegs sind.“
27.04.2025