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Tauben: Stadt wartet auf Klärung

Die Aufhebung des Erlasses (vom 2. Juni 2022, Az. IV 4 ‒ 103a 06.01.06, Vollzug Bundesnaturschutzgesetzes) durch das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat liegt der Stadt Limburg seit heute Morgen, Donnerstag, 27. März, formal vor. Der Erlass des Ministeriums war für die Entscheidung der Stadt zur Verringerung der Taubenpopulation nur indirekt handlungsleitend. Der Erlass wurde von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises als Begründung dafür herangezogen, dass die Stadt oder ein von ihr beauftragter Schädlingsbekämpfer keine Genehmigung nach Bundesnaturschutzgesetz benötigt. Die Stadt wartet nun auf eine Mitteilung der UNB, ob es nach der Aufhebung einer besonderen Genehmigung bedarf und wird zunächst keinen Auftrag vergeben. Erst nach Rückmeldung der UNB wird die Stadt zeitnah die weiteren Schritte prüfen.

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