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Soforthilfen Gewerbetreibende (bis 50 Mitarbeiter)

Der Antrag auf Soforthilfen wird vollständig auf der dafür eingerichteten Online-Plattform des Regierungspräsidiums Kassel gestellt.

Antragsformular:  www.rpkshe.de/coronahilfe

Zudem steht eine Ausfüllhilfe zum Antrag auf Soforthilfe zur Verfügung. (Bitte unbedingt vor ausfüllen des Antrages lesen!)

Bitte beachten Sie, dass die Seite derzeit sehr stark beansprucht wird.

Weitere Informationen zur hessischen Soforthilfe:

Wer ist förderberechtigt:

  • gewerbliche Unternehmen
  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (ausgenommen Primärerzeugung)
  • Sozialunternehmen
  • Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe einschließlich Künstler

Förderhöhe: Die Soforthilfe beträgt inklusive der Bundesförderung bei

  • bis zu 5 Beschäftigten: maximal 10.000 Euro für drei Monate
  • bis zu 10 Beschäftigten: maximal 20.000 Euro für drei Monate
  • bis zu 50 Beschäftigten: maximal 30.000 Euro für drei Monate (reine Landesmittel)

und muss nicht zurückgezahlt werden. Auch sind die Gelder nicht explizit zweckgebunden, dienen aber ausschließlich der Vermeidung finanzieller Schieflagen im Zuge der Corona-Krise.

  • Sicherung der wirtschaftlichen Existenz
  • Liquiditätsengpass, der nicht aus eigener Kraft ausgeglichen werden kann
  • Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten, und ähnliches

Wichtig:

Wirtschaftliche Schwierigkeiten, die vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig.

Teilzeitbeschäftigte sind nach folgendem Schlüssel in Vollzeitäquivalente umzurechnen:

  • Mitarbeiter auf 450,- €-Basis = Faktor 0,3
  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den FAQs zur Soforthilfe Corona in Hessen (PDF)

Notwendige Unterlagen:

Das Online-Formular ist so programmiert, dass es sich aus Sicherheitsgründen nach 30 Minuten, in denen darin nicht gearbeitet wurde, automatisch schließt, Eingaben werden nicht gespeichert. Umso wichtiger ist, dass jede Antragstellerin und jeder Antragsteller beim Ausfüllen des Antrags alle notwendigen Unterlagen vorliegen hat, um den Antrag zügig und störungsfrei einzureichen.

Unterlagen, die für den Online-Antrag notwendig sind und vor dem Ausfüllen des Formulars vorbereitet werden müssen:

  • Personalausweis, Reisepass oder entsprechendes anderes Ausweisdokument: Nummer und Scan der Vorderseite
  • Vorjahresumsatz

Steuerunterlagen als Scan:

  • als Einzelunternehmer bzw. -unternehmerin: den letzten Einkommensteuerbescheid
  • bei mehreren Unternehmen: den letzten Feststellungsbescheid
  • bei Personengesellschaften: den letzten Feststellungsbescheid
  • bei Kapitalgesellschaften: den letzten Umsatzsteuerbescheid (wenn nicht vorhanden: letzte Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Transferticket zur Umsatzsteuer aus ELSTER)
  • bei allen Unternehmen mit mehr als 5 Beschäftigten: die letzte Lohnsteueranmeldung

sowie

  • Steuernummer
  • Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  • Firmenkonto mit IBAN, BIC und Name der Bank
  • Rechtsform des Unternehmens (Freiberufer, GmbH, oHG, ...)
  • Branche des Unternehmens
  • Zahl der Mitarbeiter mit jeweiliger wöchentlicher Arbeitszeit und umgerechnet in so genannte Vollzeitäquivalente (siehe oben)
  • kurze Beschreibung, wie die Schwierigkeiten und der Liquiditätsengpass entstanden sind
  • Betrag des Liquiditätsengpasses

Eine detaillierte Auflistung der benötigten Unterlagen und Dokumente finden Sie in der Ausfüllhilfe (PDF)

Die Bearbeitung beginnt, sobald der fertige Antrag einmal ausgedruckt, unterschrieben und wieder einscannt ist. Das ist unbedingt notwendig, denn auf diese Weise lässt sich zusammen mit einem ebenfalls hochgeladenen Ausweisdokument nicht nur die Identität des Antragsstellers eindeutig feststellen, sondern gleichzeitig ist es auch möglich, eventuellen Betrugs- und Missbrauchsabsichten effizient vorzubeugen, so dass sich niemand ungerechtfertigt auf Kosten der anderen Antragssteller bereichern kann. Anleitung zum Upload (PDF)

Weitere Hilfen

Der Bund stellt 50 Milliarden Euro bereit, um unbürokratische Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler zu gewähren. Damit werden einmalig für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen (oben mit inbegriffen):

  • Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro
  • Selbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro.

Eckpunkte„Corona-Soforthilfefür Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ (PDF)

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