Limburg hilft!
Liebe Limburgerinnen und Limburger,
das Coronavirus hält die Welt in Atem. Unsere Bundeskanzlerin hat von einer sehr ernsten Lage gesprochen und deutlich gemacht, dass wir alle, jede und jeder, gefordert sind. Diese ersten Wochen, in denen das Virus auch bei uns angekommen ist und sich hier verbreitet, haben wir in Limburg gemeinsam gut durchgestanden!
Wir sind stolz auf Eure gelebte Vernunft und Solidarität. Limburg hilft!, gemeinsam werden wir es schaffen!
Eigene Interessen oder Gewohnheiten müssen wir hinter das Allgemeinwohl zurückstellen, um die größte Aufgabe seit Jahrzehnten gemeinsam zu meistern. Wir brauchen Geduld, denn niemand weiß genau, wann wir über dem Berg sind, wann das Virus auf dem Rückzug sein wird und damit wieder ein Stück Normalität in unser Leben einkehrt.
Wir müssen einander beistehen, denn nicht alle sind gleich betroffen. Es gibt Risikogruppen, die unsere besondere Fürsorge benötigen. Und es gibt vielleicht Nachbarn und Freunde, die sich massiv um ihren Arbeitsplatz sorgen oder ihn sogar verlieren. Sie benötigen unsere Unterstützung und Solidarität. Wir sind dabei auf einem guten Weg und es ist für uns sehr beeindruckend, was es in der Stadt an privaten Hilfsangeboten oder auch an Initiativen von Vereinen und Institutionen gibt.
Sind wir achtsam mit uns und mit allen, denen wir mit Abstand auf der Straße, am Arbeitsplatz oder digital begegnen.
Hilfe ist versprochen, von Bund und Land. Wir wünschen uns, dass Sie bei Euch ankommt, wenn sie gebraucht wird. Von den Summen können wir da nicht mithalten, aber auch wir als Stadt, unser Team aus Politik und Verwaltung, lässt Euch in dieser Zeit nicht allein.
Wir arbeiten zielgerichtet und zügig an Lösungen für die, die von der Krise wirtschaftlich oder gar gesundheitlich betroffen sind. Die Wege sind kurz in der Stadt, aber nicht alles wird sofort klappen. Aber wir arbeiten dran, versprochen.
Habt Vertrauen in unsere Arbeit und unterstützt uns dabei als eine große Limburg-Familie!
Wir alle sind Limburg und Limburg hilft!
Bleibt alle gesund oder werdet es schnell wieder!
Eure
P.S. Unter Limburg hilft haben wir hier alles zusammengestellt, was wir als Stadt anbieten und was wir zusammen mit dem Landkreis oder den benachbarten Kommunen gestemmt bekommen. Wir verstehen uns als Begleiter, um beim Abrufen der Landes- und Bundeshilfen sowie der Unterstützung auf EU-Ebene behilflich zu sein.
Nachbarschaftshilfe durch die Limburger EhrenamtsAgentur
Konkrete Nachbarschaftshilfe vermittelt unsere LEA, die Limburger EhrenamtsAgentur.
Sie ist telefonisch unter (06431) 203445 oder 203446 von Dienstag bis Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr, sowie am Donnerstag zwischen 15 und 17 Uhr, zu erreichen.
E-Mail hilfe.lea@stadt.limburg.de.
Hilfen für Unternehmen und Gewerbetreibende
Soforthilfen Gewerbetreibende (bis 50 Mitarbeiter)
Der Antrag auf Soforthilfen wird vollständig auf der dafür eingerichteten Online-Plattform des Regierungspräsidiums Kassel gestellt.
Antragsformular: www.rpkshe.de/coronahilfe
Zudem steht eine Ausfüllhilfe zum Antrag auf Soforthilfe zur Verfügung. (Bitte unbedingt vor ausfüllen des Antrages lesen!)
Bitte beachten Sie, dass die Seite derzeit sehr stark beansprucht wird.
Weitere Informationen zur hessischen Soforthilfe:
Wer ist förderberechtigt:
- gewerbliche Unternehmen
- Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (ausgenommen Primärerzeugung)
- Sozialunternehmen
- Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe einschließlich Künstler
Förderhöhe: Die Soforthilfe beträgt inklusive der Bundesförderung bei
- bis zu 5 Beschäftigten: maximal 10.000 Euro für drei Monate
- bis zu 10 Beschäftigten: maximal 20.000 Euro für drei Monate
- bis zu 50 Beschäftigten: maximal 30.000 Euro für drei Monate (reine Landesmittel)
und muss nicht zurückgezahlt werden. Auch sind die Gelder nicht explizit zweckgebunden, dienen aber ausschließlich der Vermeidung finanzieller Schieflagen im Zuge der Corona-Krise.
- Sicherung der wirtschaftlichen Existenz
- Liquiditätsengpass, der nicht aus eigener Kraft ausgeglichen werden kann
- Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten, und ähnliches
Wichtig:
Wirtschaftliche Schwierigkeiten, die vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig.
Teilzeitbeschäftigte sind nach folgendem Schlüssel in Vollzeitäquivalente umzurechnen:
- Mitarbeiter auf 450,- €-Basis = Faktor 0,3
- Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
- Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
- Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den FAQs zur Soforthilfe Corona in Hessen (PDF)
Notwendige Unterlagen:
Das Online-Formular ist so programmiert, dass es sich aus Sicherheitsgründen nach 30 Minuten, in denen darin nicht gearbeitet wurde, automatisch schließt, Eingaben werden nicht gespeichert. Umso wichtiger ist, dass jede Antragstellerin und jeder Antragsteller beim Ausfüllen des Antrags alle notwendigen Unterlagen vorliegen hat, um den Antrag zügig und störungsfrei einzureichen.
Unterlagen, die für den Online-Antrag notwendig sind und vor dem Ausfüllen des Formulars vorbereitet werden müssen:
- Personalausweis, Reisepass oder entsprechendes anderes Ausweisdokument: Nummer und Scan der Vorderseite
- Vorjahresumsatz
Steuerunterlagen als Scan:
- als Einzelunternehmer bzw. -unternehmerin: den letzten Einkommensteuerbescheid
- bei mehreren Unternehmen: den letzten Feststellungsbescheid
- bei Personengesellschaften: den letzten Feststellungsbescheid
- bei Kapitalgesellschaften: den letzten Umsatzsteuerbescheid (wenn nicht vorhanden: letzte Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Transferticket zur Umsatzsteuer aus ELSTER)
- bei allen Unternehmen mit mehr als 5 Beschäftigten: die letzte Lohnsteueranmeldung
sowie
- Steuernummer
- Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- Firmenkonto mit IBAN, BIC und Name der Bank
- Rechtsform des Unternehmens (Freiberufer, GmbH, oHG, ...)
- Branche des Unternehmens
- Zahl der Mitarbeiter mit jeweiliger wöchentlicher Arbeitszeit und umgerechnet in so genannte Vollzeitäquivalente (siehe oben)
- kurze Beschreibung, wie die Schwierigkeiten und der Liquiditätsengpass entstanden sind
- Betrag des Liquiditätsengpasses
Eine detaillierte Auflistung der benötigten Unterlagen und Dokumente finden Sie in der Ausfüllhilfe (PDF)
Die Bearbeitung beginnt, sobald der fertige Antrag einmal ausgedruckt, unterschrieben und wieder einscannt ist. Das ist unbedingt notwendig, denn auf diese Weise lässt sich zusammen mit einem ebenfalls hochgeladenen Ausweisdokument nicht nur die Identität des Antragsstellers eindeutig feststellen, sondern gleichzeitig ist es auch möglich, eventuellen Betrugs- und Missbrauchsabsichten effizient vorzubeugen, so dass sich niemand ungerechtfertigt auf Kosten der anderen Antragssteller bereichern kann. Anleitung zum Upload (PDF)
Weitere Hilfen
Der Bund stellt 50 Milliarden Euro bereit, um unbürokratische Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler zu gewähren. Damit werden einmalig für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen (oben mit inbegriffen):
- Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro
- Selbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro.
Eckpunkte„Corona-Soforthilfefür Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ (PDF)
Hilfen der Stadt Limburg für Gewerbetreibende
Gewerbesteuer
Um die Liquidität von Unternehmen und die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten, werden auf Antrag (zu beachten: Antragstellung bei fällig werdenden Steuern erst nach der Festsetzung möglich) derzeit Stundungen zunächst für die Dauer von drei Monaten gewährt. Sinnvoll ist es bereits im Stundungsantrag Angaben zu möglichen Zahlungsmodalitäten (Ratenzahlungen) zu machen.
Unspezifischen Stundungsanträgen, zum Beispiel ohne Benennung von Ansprüchen, die gestundet werden sollen, oder für künftige Steueransprüche kann nicht entsprochen werden.
Ein formloser Antrag ist einzureichen bei der:
Über der Lahn 1
65549 Limburg a. d. Lahn
- Telefon: 06431 203-213
- E-Mail: steuerabteilung@stadt.limburg.de
Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen müssen beim Finanzamt beantragt werden
Bei den Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das Jahr 2020 handelt es sich um Steuervorauszahlungen, bei deren Festsetzung für das Jahr 2020 zunächst nicht angenommen werden konnte, dass aufgrund der Corona-Krise und damit zusammenhängende sinkende Umsätze und geringere Gewinne entstehen werden.
Nach § 19 Absatz 3 Satz 3 Gewerbesteuergesetz (GewStG) kann bei veränderten Verhältnissen hinsichtlich des Gewerbeertrags im laufenden Erhebungszeitraum eine Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen erfolgen. Vor diesem Hintergrund können unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen beim zuständigen Finanzamt stellen.
Nach §§ 182 und 184 Abgabenordnung sind die Gemeinden bei den Festsetzungen im Rahmen der sogenannten „Bindungswirkung“ an die Grundlagenbescheide des Finanzamtes gebunden.
Grundsteuer:
Bei der Grundsteuer handelt es dem Charakter nach um auf den Wert - nicht auf den Ertrag - abgestellten Steuer.
Ein Grundsteuererlass kann nur nach den im Grundsteuergesetz abschließend geregelt Voraussetzungen (Minderung des Grundstücksjahresertrages um mehr als 50 %) gewährt werden. Da die jeweiligen Verhältnisse des gesamten Erlasszeitraum (Kalenderjahr) maßgebend für die Entscheidung über den Erlass sind, kann ein Grundsteuererlass erst nach Ablauf eines Kalenderjahres ausgesprochen werden (§ 34 GrstG).
Sonderregelungen für den Erlass von Steuern aufgrund der Corona-Krise sind nicht vorgesehen; Erlassanträge werden weiterhin nach den allgemeinen Grundsätzen beziehungsweise Vorschriften der Einzelgesetze behandelt.
Hilfen und Förderungen des Landes Hessen für Gewerbetreibende
Hessen Mikroliquidität
Antragstellung ist elektronisch möglich. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitenden sowie Angehörige der Freien Berufe, die zur Fortführung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit eine kurzfristige Überbrückungsfinanzierung für Betriebsmittel benötigen.
Es sind Darlehen von mindesten 3.000 € bis zu maximal 35.000 € für mit einer Laufzeit von sieben Jahren mit zwei tilgungsfreien Jahren möglich. Der Zinssatz liegt bei 0,75 % pro Jahr. Es sind keine banküblichen Sicherheiten erforderlich. Informationen der WIBank
Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen (Kredit)
Kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht) und freiberuflich Tätige sowie am Markt tätigen Sozialunternehmen in Rechtsform einer gGmbH können Darlehen zwischen 5.000 und 200.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 20% aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig. Informationen der WIBank
Förderung von Sanierungsgutachten gemäß IDW S6 (Zuschuss)
Gefördert wird die Erstellung von Sanierungsgutachten gemäß IDW S6. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Freiberufler, deren Hausbank ein Sanierungsgutachten gemäß IDW S6 fordert und die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind. Der Zuschuss beträgt 50 % der Kosten des Gutachtens, maximal jedoch 10.000 Euro. Informationen der WIBank
Kapital für Kleinunternehmen (KfK)
Kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitenden und 5 Millionen Euro Jahresumsatz können Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50% aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig. Informationen der WIBank
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW)
KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Umsatz können aus diesem Förderprogramm über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Millionen Euro erhalten. Informationen der WIBank
Bürgschaften
bis 2,5 Millionen Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent. Diese bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 312.500 Euro Kredit mit 80 % Bürgschaftsquote besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden. Informationen der Bürgschaftsbank Hessen
Landesbürgschaften
Das Land Hessen übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften in der Regel über 2,5 Mio. Euro. In Kooperation mit der Hausbank kann dadurch sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abgesichert werden. Informationen der WIBank
Weitere Förderungsmaßnahmen für Gewerbetreibende
KfW-Schnellkredit für den Mittelstand (Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern)
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen bald den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten. Informationen der KfW
Der Bund gründet einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der sich insbesondere an große Unternehmen richtet und großvolumige Hilfen gewähren kann. Er ergänzt die bereits beschlossenen Liquiditätshilfen über die KfW Sonderprogramme. Der Fonds erhält:
- 100 Milliarden Euro für Kapitalmaßnahmen
- 400 Milliarden Euro für Bürgschaften
- Mit bis zu 100 Milliarden Euro kann der Fonds bereits beschlossene KfW-Programme refinanzieren.
Über die staatliche KfW wird ein Milliarden-Hilfsprogramm zur Verfügung gestellt, um Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit Liquidität zu versorgen. Dazu stellt die KfW in unbegrenztem Volumen verschiedene Kreditprogramme bereit. Betroffene Unternehmen erhalten Zugang zu den KfW-Krediten über ihre Hausbank. Dort können sie bei Bedarf auch auf das Instrument von Bürgschaften zurückgreifen. Informationen des Bundesfinazministerium
Ergänzend werden Kredit- und Bürgschaftshilfen als Liquiditätshilfen über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (www.wibank.de) und die Bürgschaftsbank Hessen (www.bb-h.de) angeboten.