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Gebührenordnung für die Benutzung des Parkbades (Freibad) der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn

Aktuelle Textfassung in der ursprünglichen Fassung vom 10. April 2019
(keine Änderungen)

§ 1

Für die Benutzung des Parkbades (Freibad) werden Gebühren (Eintrittspreise und sonstige Gebühren) nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.

§ 2

(1) Die Gebühren für Eintrittskarten (Eintrittspreise) werden wie folgt festgesetzt:
1. Einzelkarte

  1. Erwachsene 3,50 €
  2. Kinder und Jugendliche (von 6 bis einschließlich 17 Jahre) 2,00 €

2. Einzelkarte, Abendtarif ab 18:00 Uhr

  1. Erwachsene 2,00 €
  2. Kinder und Jugendliche (von 6 bis einschließlich 17 Jahre) 1,50 €

3. Zehnerkarte

  1. Erwachsene 30,00 €
  2. Kinder und Jugendliche (von 6 bis einschließlich 17 Jahre) 17,00 €

4. Saisonkarte

  1. Erwachsene 70,00 €
  2. Kinder und Jugendliche (von 6 bis einschließlich 17 Jahre) 38,00 €

5. Familien-Saisonkarte
(gilt nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn, die als Ehepaar, als Paar, das in einem eheähnlichen Verhältnis in häuslicher Gemeinschaft, als eingetragene Lebens-Partnerschaft oder als Alleinerziehende(r), jeweils mit Kind/ern zusammenleben)

  1. je Elternteil 40,00 €
  2. für das 1. und 2. Kind (Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 17 Jahre) je 24,00 €
  3. jedes weitere Kind (Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 17 Jahre) frei

(2) Einzelkarten berechtigen nur zum einmaligen Eintritt am Lösetage. Zehnerkarten sind im Ausgabe- und Folgejahr gültig. Saisonkarten verlieren mit Ablauf der Badesaison ihre Gültigkeit. Saisonkarten sind nicht übertragbar, missbräuchliche Benutzung hat ihre Entziehung zur Folge.

§ 3

Es werden folgende Gebührenermäßigungen gewährt:
1. Schüler/-innen, Studierende, Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligengesetz, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ), Personen mit Schwerbehinderung, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger/-innen und Limburg-Pass-Inhaber/-innen zahlen bei Vorlage der entsprechenden amtlichen Ausweise oder Bestätigungen die für „Kinder und Jugendliche“ geltenden Eintrittspreise.
2. Inhaber/-innen des Limburg-Passes erhalten zusätzlich

  • auf Einzelkarten 1,00 € Ermäßigung
  • auf Zehnerkarten 7,50 € Ermäßigung
  • auf Saisonkarten 17,50 € Ermäßigung
  • auf Familienkarten 10,00 € Ermäßigung für jedes zahlende Familienmitglied.

3. Geschlossene Gruppen (z.B. Schulklassen) unter Leitung einer Aufsichtsperson zahlen pro Gruppenmitglied für Kinder und Jugendliche 1,50 € und für Erwachsene 2,50 €
4. Für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden keine Eintrittsgelder erhoben.
Der Besuch des Parkbades ist Kindern unter 6 Jahren nur in Begleitung erwachsener Personen gestattet.
Für hessische Ehrenamtskarte-Inhaber/-innen werden keine Eintrittsgelder erhoben.

§ 4

Sonstige Gebühren werden erhoben für:

  1. Verlust des Garderobenschlüssels 12,00 €
  2. Wertsachenaufbewahrung 2,00 €
  3. Erstattung des Reinigungsaufwandes bei schuldhaft verursachter Verschmutzung der Badeeinrichtungen (Wann eine besonderer Verschmutzung im vorgenannten Sinne vorliegt, bestimmt das jeweils zuständige Aufsichtspersonal) nach Aufwand
  4. Telefongebühren je Einheit 0,30 €.

§ 5

(1) Bei Sonderveranstaltungen findet diese Gebührenordnung keine Anwendung. Das Entgelt richtet sich in diesen Fällen nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen.
(2) Die Entscheidung, ob eine Sonderveranstaltung i. S. des Absatzes 1 vorliegt, trifft der Magistrat.
(3) In besonderen Fällen kann der Magistrat auf Antrag – auch für Veranstaltungen, die keine Sonderveranstaltungen sind – weitere Gebührenermäßigungen über den in
§ 3 genannten Rahmen hinaus gewähren.

§ 6

(1) Die Gebühren nach §§ 2 und 3 sind vor der Benutzung des Bades durch Lösen von Eintrittskarten zu zahlen.
(2) Die sonstigen Gebühren sind bei Inanspruchnahme zu zahlen

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