Gebühren und Auslagen
Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Bauaktenarchivs ist gebührenpflichtig.
Der Antragsteller und Empfänger der Unterlagen ist gleichzeitig der Rechnungsempfänger.
Die Verwaltungsgebühren für die Einsichtnahme in amtliche Akten und ggf. das Anfertigen von Kopien berechnen sich nach dem Allgemeinen Verwaltungskostenverzeichnis zur Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (AllgVwKostO) vom 11.12.2009 und setzen sich wie folgt zusammen:
Gebühren:
lfd. Nr. 112: Gewährung von Einsicht in amtliche Akten, Karteien, Datenträger usw. für Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind oder deren Verfahren abgeschlossen ist: 30 EUR bis 1000 EUR
lfd. Nr. 1121: Zuschlag zu Nr. 112 für das Versenden von Akten oder Kopien aus Akten, auch von Bußgeldakten außerhalb eines Bußgeldverfahrens: je Sendung 15 EUR Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten.
Auslagen:
lfd. Nr. 211: Anfertigen von Kopien unabhängig von der Art der Herstellung bis DIN A3: je Seite 0,20 EUR