Erforderliche Antragsunterlagen
Sofern Sie aus einem berechtigten Interesse Einsicht in archivierte Baugenehmigungsakten und gegebenenfalls Kopien daraus benötigen (ein Abfotografieren ist gestattet), bitten wir um Vorlage folgender Antragsunterlagen in 1-facher Ausfertigung:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular "Antrag auf Einsichtnahme in Bauakten des Bauaktenarchivs"
- Eigentümernachweis in Form eines Grundbuchauszuges (nicht älter als 6 Monate), Abteilung I und II
- ggf. die Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin, falls abweichend von dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin
- Kopie des Personalausweis zwecks Abgleiches der Unterschrift
Wir können Ihren Antrag nur bearbeiten, wenn uns alle erforderlichen Antragsunterlagen vorliegen.