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Erforderliche Antragsunterlagen

Sofern Sie aus einem berechtigten Interesse Einsicht in archivierte Baugenehmigungsakten und gegebenenfalls Kopien daraus benötigen (ein Abfotografieren ist gestattet), bitten wir um Vorlage folgender Antragsunterlagen in 1-facher Ausfertigung:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular "Antrag auf Einsichtnahme in Bauakten des Bauaktenarchivs"
  • Eigentümernachweis in Form eines Grundbuchauszuges (nicht älter als 6 Monate), Abteilung I und II
  • ggf. die Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin, falls abweichend von dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin
  • Kopie des Personalausweis zwecks Abgleiches der Unterschrift

Wir können Ihren Antrag nur bearbeiten, wenn uns alle erforderlichen Antragsunterlagen vorliegen.

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