Datenschutz
Aus Gründen des Datenschutzes dürfen die Bauakten nur durch den Eigentümer bzw. die Eigentümerin der jeweiligen Liegenschaft eingesehen werden. Natürlich können Sie auch eine andere Person mit der Akteneinsicht beauftragen. Hierzu ist die Vorlage einer entsprechenden Vollmacht erforderlich. Teileigentümer benötigen eine Vollmacht der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass nicht von allen Liegenschaften in Limburg und den Stadtteilen Bauakten vorhanden sind. Sollte eine Akte nicht zu ermitteln sein, erhalten Sie von uns eine entsprechende Benachrichtigung.