Banner mit Hinweis auf das Überholverbot auf der Alten Lahnbrücke
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten vor rund eineinhalb Jahren hat sich die Verkehrsreglung auf der Alten Lahnbrücke geändert. Gegen das Überholverbot von Fahrrädern und anderen Zweirädern sowie gegen die Einbahnstraßenregelung gibt es nach wie vor reichlich Verstöße.
Seit wenigen Tagen weist wieder ein nicht zu übersehendes Banner am Fuß des Brückenturms die Autofahrenden auf das Überholverbot hin. Bei der Fahrt in die Stadt dürfen einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder und andere Zweiräder nicht überholt werden. Gegen dieses Verbot wird verstoßen, obwohl vor dem Brückenturm ein entsprechendes Schild auf dieses Verbot hinweist. Das nicht übersehbare Banner soll nun nochmals verstärkt auf das Verbot hinweisen und die Aufmerksamkeit auf das Überholverbot richten.
Überholverbot schützt
Das Überholverbot dient zum Schutz der Radler und übrigen Zweiradfahrer, denn bei einem Überholvorgang ist ein Abstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten und das ist auf der Alten Lahnbrücke nur möglich, wenn Autofahrer eine Verkehrsfläche in Anspruch nehmen, die den Radfahrenden dient, welche in Richtung Westerwaldstraße unterwegs sind.
Wird das Überholverbot geahndet, dann ist ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro fällig und es gibt einen Punkt in der Datei in Flensburg. Kontrollen der Fahrzeuge auf der Brücke gegen Verstöße des Überholverbots und gegen die Einbahnstraßenregelung finden zukünftig in unregelmäßigen Abständen statt.