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Archivalie der Woche 289 - Friedhofsverwaltung der Gemeinde Offheim

Der würdevolle Umgang mit den Verstorbenen zeichnet eine zivilisierte Gesellschaft aus. Damit ist auch in moderner Zeit Verwaltungsarbeit verbunden, die sich in den Akten niederschlägt. Eine solche Akte ist die 1935 angelegte der Friedhofsverwaltung Offheim, die auch Pläne zur Erweiterung von 1905 enthält (s. Abb.).
Das älteste Schriftstück der Akte besteht aus dem Antrag des Bürgermeisters Eduard Egenolf an den Landrat, die Wiederbelegung des Friedhofsteils A und eines Teils von C zu genehmigen (Gemeint war der Friedhof an der Kirche im Ortszentrum). Ein Friedhofsplan wurde beigefügt. Die Antwort des Kreises beinhaltete die Aufforderung, einen Lageplan vorzulegen, in dem die einzelnen für die Wiederbelegung vorgesehenen Teilflächen ersichtlich sind. Außerdem solle eine Prüfung des Geländes durch den Kreisamtsarzt erfolgen.
Der Amtsarzt kam nach einer Besichtigung und Untersuchung der Bodenbeschaffenheit zum Ergebnis, dass der Friedhof für eine Wiederbelegung geeignet sei. 220 Gräber stünden dafür zur Verfügung, was für rund 20 Jahre ausreichen dürfte.
Im September 1937 trat eine neue Friedhofsordnung in Kraft, in der in 24 Paragraphen die Nutzung geregelt wurde. Es gab Reihengräber und Wahlgräber mit genau festgelegten Abmessungen, die Eigentum der Gemeinde bleiben. Spätestens sechs Monate nach der Beisetzung waren die Gräber würdig herzurichten und so zu unterhalten bis Ablauf der Ruhefrist von 40 Jahren. Diese kann gegen Gebühr verlängert werden. Zu einem würdigen Zustand zählte, verwelkte Blumen und Kränze zu entfernen und Blumen nur in angemessenen Gefäßen aufzustellen, nicht etwa in Konservendosen.
In der Akte befindet sich auch der Vertrag mit dem Gemeindearbeiter Franz Normann über seine Pflichten als Friedhofswärter von 1943. Er erhielt eine jährliche Bezahlung und zudem eine Vergütung für das Ausheben der Gräber. 1963 wurde der Vertrag erneuert.
Um 1960 wurde über einen neuen Friedhof diskutiert. Darüber enthält die Akte u.a. eine Mitteilung des Kreisarztes, dass einige in der Nähe der Straße vorgesehen Bereiche aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht geeignet seien. Er empfahl, dort „vielleicht die Kindergräber oder die Friedhofsbaulichkeiten, wie Leichenhalle, Ehrenmal o.ä., wenn solche geplant sind, zu errichten.“
10.02.2025 

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