Kinderbetreuung nur noch in Ausnahmefällen
Ein Notbetrieb soll in Kindergärten und Kindertagesstätten bestehen bleiben. Eine Notbetreuung ist für Kinder vorgesehen, deren beide Elternteile oder die als Alleinerziehende als Funktionspersonal (Krankenhauspersonal, Polizei, Feuerwehr und andere) tätig sind. Das gilt natürlich auch für die Einrichtungen zur Kinderbetreuung in der Stadt Limburg. Bürgermeister Dr. Marius Hahn und der 1. Stadtrat Michael Stanke weisen darauf hin, dass nach der Verfügung der Landesregierung die Personenberechtigten, in der Regel die Eltern, Sorge dafür zu tragen haben, dass ihre Kinder ihre gewohnten Einrichtungen nicht besuchen (Betretungsverbot).
In den Einrichtungen der Stadt Limburg wird in der Regel ab Montag, 16. März, ein Notdienst angeboten, um die Kinder zu betreuen, deren Eltern als Funktionspersonal eingesetzt werden. Betroffene Eltern sollten die bekannten Kommunikationswege mit ihrer Kindertagsstätte nutzen.
Bürgermeister Dr. Marius Hahn und der 1. Stadtrat Michael Stanke bitten schon jetzt um Verständnis, dass alle Beteiligten sich in einer außergewöhnlichen Lage befinden und deshalb die Abläufe nicht überall reibungslos sein werden.
Mehr dazu unter: https://www.hessen.de/umgang-mit-corona-kita-und-kindertagespflegestellen