Was passiert bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat bzw. erteiltem Dauerauftrag an die Hausbank?
Die von Ihnen erteilten SEPA-Lastschriftmandate bleiben bestehen. Es erfolgt aber bis zum Versand der neuen Grundsteuerbescheide zunächst kein Einzug, weder für die Grundsteuer noch für die Niederschlagswassergebühr.
Der Einzug wird dann nach Versand der neuen Grundsteuerbescheide, automatisch zur voraussichtlichen Fälligkeit im April (erstes Quartal) und im Mai (zweites Quartal) sowie zu den weiteren Fälligkeiten 15.08. und 15.11. erfolgen.
Sollten Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag zur Überweisung der Grundsteuer und der Niederschlagswassergebühren eingerichtet haben, bitten wir Sie diesen vollständig zu stornieren.
Bitte richten Sie erst dann einen neuen Dauerauftrag ein, wenn Sie den neuen Grundsteuerbescheid mit neuen Grundsteuerbeträgen und den Beträgen für die Niederschlagswassergebühr erhalten haben.