Was bedeutet dies konkret für Sie, wann ist eine Zahlung zu leisten?
Derzeit arbeitet die Steuerabteilung mit Hochdruck an der Verarbeitung der vom Finanzamt übermittelten Grundsteuermessbeträge, sowie der ab dem Jahr 2022 vorgenommenen Grundstücksumschreibungen. Daher werden wir voraussichtlich erst im März 2025 neue Grundsteuerbescheide zusenden aus denen sich die neuen Grundsteuerbeträge und die Beträge für die Niederschlagswassergebühr ergeben.
Dies bedeutet, dass bis zum Erhalt eines neuen Grundsteuerbescheides keine Zahlungen, weder für die Grundsteuer noch für die Niederschlagswassergebühr zu leisten sind.
Die normalerweise im ersten Quartal am 15.02.2025 fälligen Zahlungen werden voraussichtlich erst im April 2025 zu zahlen sein.
Bitte beachten Sie:
Im Mai müssen Sie dann zur üblichen Fälligkeit 15.05.2025 den Betrag für das zweite Quartal (April bis Juni) zahlen. Weitere Zahlungen sind zu den Fälligkeiten 15.08. und 15.11. zu leisten.