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Welche Rechtsmittel habe ich?

Wenn Sie feststellen, dass die Stadt Limburg von den Angaben des Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes abgewichen ist, können Sie gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Limburg einen Widerspruch einlegen. Wir überprüfen dann, ob es z.B. zu einem Übertragungsfehler gekommen ist.

Sofern Sie feststellen, dass die Berechnung des Grundsteuermessbetrages durch das Finanzamt von Ihren eigenen Berechnungen abweicht, ist der Einspruch zwingend beim Finanzamt einzulegen, da die Stadt Limburg an die Festsetzung des Finanzamtes gebunden ist

Bei Fragen zur Berechnung des Grundsteuermessbetrags wenden Sie sich daher bitte ausschließlich an das Finanzamt Limburg (Telefon: 06431/208-0; poststelle@fa-lw.hessen.de).

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