Sprungziele
Inhalt

Wie oft wird der Grundsteuermessbetrag in Zukunft angepasst?

Der Grundsteuermessbetrag wird in Hessen zukünftig alle 14 Jahre nach § 8 des Hessischen Grundsteuergesetzes neu berechnet. Die regelmäßige Neufestsetzung soll sicherstellen, dass die Bewertungsgrundlagen der Immobilien aktuell bleiben und besser die Marktverhältnisse wiedergeben. So sollen stark schwankende Immobilienwerte (etwa in Ballungsgebieten) besser berücksichtigt werden.

Partner