Was heißt das für mich?
Auch wenn die Reform aufkommensneutral für die Stadt Limburg sein soll, führt die Neubewertung von Grundstücken und Immobilien zu Veränderungen in der individuellen Steuerlast und sind das gewollte Ergebnis der Bemühungen, die Bewertung gerechter und aktueller zu gestalten. Gleichzeitig geben sie auch die Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt der letzten Jahrzehnte wieder.
Im hessischen Grundsteuermodell wird zukünftig für größere Grundstücke und Gebäude mehr Grundsteuer anfallen als für kleinere Grundstücke und Gebäude mit gleicher Nutzung und vergleichbarer Lage in der Kommune.
Die daraus resultierenden individuellen Abweichungen von den bisherigen Zahlungen zu den neu festgesetzten werden nach den Umständen des Einzelfalles unterschiedlich hoch ausfallen und können sich sowohl nach oben als auch nach unten bewegen.