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Wie wird die neue Grundsteuer in Hessen berechnet?

Aufgrund der von Ihnen beim Finanzamt eingereichten Angaben in der Grundsteuererklärung wurde vom Finanzamt der Grundsteuermessbetrag berechnet. (Sollten Sie keine Erklärung eingereicht haben, hat das Finanzamt diesen für Sie geschätzt.) Dieser Messbetrag wird aus Ihren Angaben zur Art der Immobilie, Wohn- und Nutzfläche, der Gesamtfläche von Grund und Boden, sowie dem Bodenrichtwert des Grundstücks (liegt den Finanzämtern vor, weitere Informationen finden Sie online über BORIS Hessen) ermittelt. In den vergangenen Wochen und Monaten wurde Ihnen dieser Grundsteuermessbetrag durch das zuständige Finanzamt Limburg mit einem Bescheid zum Stichtag 01.01.2022 übersendet.

Bei Fragen zur Berechnung des Grundsteuermessbetrags wenden Sie sich daher bitte ausschließlich an das Finanzamt Limburg (Telefon: 06431/208-0; poststelle@fa-lw.hessen.de).

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