Ab wann gelten die neuen Regelungen?
Die Grundsteuer wird erstmalig ab 2025 nach dem neuen Hessischen Grundsteuergesetz (HGrStG) erhoben. Die bisherigen Regelungen gelten letztmalig für die Grundsteuer des Jahres 2024.
altes Rathaus Limburg (4)
Rathaus Limburg in der Werner-Senger-Straße