Sprungziele
Inhalt

Archivalie der Woche 283 

Protokolle des Gemarkungsbegangs in Linter

Ursprünglich diente der alljährlich Gemarkungsbegang der Weitergabe von Wissen um die Gemarkungsgrenzen und die Beschaffenheit der Gemeinde. Daraus wurde dann im 19. Jahrhundert die regelmäßige Kontrolle des tatsächlichen Zustandes und der Abgleich mit dem in den amtlichen Verzeichnissen festgehaltenen Status. Das zuständige Amtsgericht forderte den Bürgermeister dazu regelmäßig auf, den Gemarkungsbegann nach der Ernte entweder selbst vorzunehmen oder einen Feldgerichtsschöffen damit zu beauftragen. Es war darüber ein Protokoll anzufertigen, die in der „Acta specialia betreffend Abhaltung des Grenzbegangs“ der Gemeinde Linter (Signatur: StALM IX/107) festgehalten wurden.
Ein solches Protokoll datiert vom 26. Oktober 1888. Bürgermeister Schönberger und die Feldgerichtsschöffen Weil und Fritz hatten es ausgefertigt. Zu den festgestellten Mängeln zählte etwa ein fehlender Grenzstein im Distrikt Kissel an der Grenze zu Eschhofen. Ein weiterer Grenzstein nach Holzheim hin „liegt aus der Erde“, wurde also offenbar herausgerissen. Um diese Mängel zu beseitigen war das Eingreifen des Kreislandmessers erforderlich.
In manchen Jahren wie etwa 1895 wurde im Protokoll festgehalten: „Anstände und Mängel haben sich nicht ergeben.“ Zwei Jahre später allerdings wurde wieder ein herausgerissener Grenzstein festgestellt, diesmal zwischen Linter und Mensfelden.
Der letzte Eintrag in der Akte datiert vom 18. und 21. Dezember 1908. Es wird festgestellt, dass der Gemarkungsbegang stattfand, Mängel wurden nicht vermerkt.
30.12.2024 

Partner