Sprungziele
Inhalt

Tauben News

Hier fehlt noch Text

Tauben-Bürgerentscheid umsetzen

Das Ziel der Stadt Limburg ist klar, sie will den Bürgerentscheid vom Juni vergangenen Jahres und den damit verbundenen Auftrag, die Taubenpopulation durch Fangen und Töten zu reduzieren, umsetzen. Dazu beantragt die Stadt beim Landkreis nun festzustellen, dass es dafür keiner Sondergenehmigung bedarf. Hilfsweise wird gegenüber dem Landkreis beantragt, eine Sondergenehmigung zu erteilen.

Bis Ende März stellte ein Erlass aus dem Jahr 2022 fest, dass Stadttauben nicht als Wildtiere im Sinne des § 4 der Bundesartenschutzverordnung anzusehen sind. Um sie zu fangen und zu töten war daher keine Genehmigung nach der Bundesartenschutzverordnung erforderlich. Das zuständige Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat hat diesen Erlass Ende März nunmehr plötzlich und ohne Begründung aufgehoben.

Mit ihren Anträgen an den Landkreis verfolgt die Stadt Limburg weiter das Ziel, den Bürgerentscheid vom Juni vergangenen Jahres umzusetzen. In dem Bürgerentscheid hatte sich eine Mehrheit von über 53 Prozent dafür ausgesprochen, die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vom 13. November 2023 umzusetzen. Die Versammlung hatte entschieden, den Bestand an Tauben in der Innenstadt durch Einfangen und Töten zu reduzieren. Die Stadtpolitik berief sich dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel aus dem Jahr 2011, wonach Tauben unter bestimmten Voraussetzungen als Schädlinge eingestuft und daher getötet werden dürfen.

Ein wichtiger Punkt für die Stadt Limburg ist, dass das Verfahren auf einem noch immer rechtsgültigen Bürgerentscheid fußt. Darüber hinaus bejaht der Entscheid die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, auf die Einrichtung von Taubenhäusern zu verzichten. Zunächst sollte der Bestand um 300 Tauben reduziert werden, nach einer erneuten Zählung in diesem Jahr und einem reduzierten Aufkommen in der Innenstadt sind es nun noch 200 Tauben.

Gerade in Zeiten von Politikverdrossenheit erscheint es der Stadt geboten, den durch eine direkte Abstimmung deutlich artikulierten Bürgerwillen umzusetzen, sofern er nicht geltenden Gesetzen widerspricht, verdeutlicht der 1. Stadtrat Michael Stanke. Der dem Bürgerentscheid zu Grunde liegende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung war von der Kommunalaufsicht auf seine Rechtmäßigkeit hin geprüft worden, es gab dabei keine Einwände.

Die Stadt nimmt die Aufhebung des Erlasses durch das Ministerium zur Kenntnis. Allerdings ist die Aufhebung des Erlasses aus dem Jahr 2022 ohne weitergehende Begründung für die Stadt nicht nachvollziehbar: Es gibt weder eine Begründung, warum Stadttauben nun keine wildlebenden Tiere mehr sein sollen, noch gibt es Informationen darüber, welche Bedeutung die Aufhebung des Erlasses für die Stadt Limburg hat.

Die Stadt Limburg hatte vor der Aufhebung des Erlasses Ende März die Tötung von 200 Stadttauben durch einen Schädlingsbekämpfer ausgeschrieben. Auf die bundesweite Ausschreibung ging lediglich ein Angebot ein. Die Kosten des Angebotes liegen bei unter 10.000 Euro. Die Stadt wird den Auftrag nun vergeben – unter Berücksichtigung der aktuellen und geänderten Ausgangslage und den damit verbundenen Anträgen an den Landkreis.  Der Schädlingsbekämpfer stellte selbst ebenfalls einen Antrag auf die Sondergenehmigung. 

Die Stadtverwaltung sieht an einigen Hot Spots im eng begrenzten Bereich der Innenstadt einen nachgewiesenen Schädlingsbefall durch Stadttauben, der insbesondere die betroffenen Bürger, Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Geschäftsleute stark beeinträchtigt. Die Aufstellung von Taubenhäusern ist durch die Bindungswirkung des Bürgerentscheides zumindest aktuell keine Option.

Tauben: Stadt wartet auf Klärung

Die Aufhebung des Erlasses (vom 2. Juni 2022, Az. IV 4 ‒ 103a 06.01.06, Vollzug Bundesnaturschutzgesetzes) durch das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat liegt der Stadt Limburg seit heute Morgen, Donnerstag, 27. März, formal vor. Der Erlass des Ministeriums war für die Entscheidung der Stadt zur Verringerung der Taubenpopulation nur indirekt handlungsleitend. Der Erlass wurde von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises als Begründung dafür herangezogen, dass die Stadt oder ein von ihr beauftragter Schädlingsbekämpfer keine Genehmigung nach Bundesnaturschutzgesetz benötigt. Die Stadt wartet nun auf eine Mitteilung der UNB, ob es nach der Aufhebung einer besonderen Genehmigung bedarf und wird zunächst keinen Auftrag vergeben. Erst nach Rückmeldung der UNB wird die Stadt zeitnah die weiteren Schritte prüfen.

Stadt Limburg hebt Ausschreibung zum Einfangen der Tauben auf

Die Stadt Limburg hatte das Einfangen von 200 Tauben öffentlich ausgeschrieben. Die Tauben sollten nach dem Einfangen an das Gut Aiderbichl übergeben werden, um sie in die Oberpfalz umzusiedeln und dort betreuen zu lassen. Der Magistrat der Stadt hat die Ausschreibung in seiner jüngsten Sitzung aufgehoben.

Auf die Ausschreibung ging lediglich ein Angebot ein. Die Angebotssumme liegt mit 57.100 Euro netto jedoch deutlich über dem kalkulierten Auftragswert in Höhe von 25.000 Euro. Aufgrund dieser deutlichen Überschreitung hat der Magistrat die Ausschreibung aufgehoben. Nun soll es eine neue Ausschreibung geben, zum Einfangen und Töten von 200 Tauben. Das entspricht dem Bürgerentscheid vom 9. Juni 2024, der einen vorangegangenen Stadtverordnetenbeschluss mehrheitlich bestätigt hat. Über 53 Prozent der abgegebenen Stimmen sprachen sich dabei für die Beibehaltung des Beschlusses aus.

Grundlage für den angenommenen Auftragswert war ein Mitte 2024 vorgelegtes Angebot zur Lieferung von zwei Taubenfangschlägen (Kauf) sowie dem damit einhergehenden Betreuungsaufwand pro Einsatz. Dabei wurde ein Tagessatz angegeben. Dieser Tagessatz wurde nun über den Zeitraum der höchstmöglichen Einsatzzeit zum Fangen der Stadttauben (drei Monate) hochgerechnet.

Mit ihrem Beschluss zum Einfangen und anschließenden Töten einer begrenzten Anzahl der Stadttauben zur Reduzierung des Bestands hatte die Stadtverordnetenversammlung große Aufmerksamkeit hervorgerufen. Zudem gingen in der Verwaltung und bei zahlreichen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern Protestschreiben und Anrufe ein, die teilweise auch mit Beleidigungen und Bedrohungen verbunden waren. Der Protest erreichte seinen Höhepunkt nach der Stadtverordnetenversammlung im November 2023. Dabei wurden die ehrenamtlichen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger massiv beschimpft, bedroht und beleidigt.

In ihrer Entscheidung stützt sich die Stadtverordnetenversammlung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel aus dem Jahr 2011, das die Tötung von Tauben unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. Eine Tötung ist erlaubt, wenn Tauben als Schädlinge einzustufen sind. Im Nachgang des Urteils hat der Landkreis Limburg-Weilburg zwei Schädlingsbekämpfern auch die Genehmigung erteilt, Tauben einzufangen und zu töten.

In Limburg geht es dabei darum, dass die Population an einigen Orten in der Innenstadt erheblich zu hoch ist. Nach der Coronaphase und dem damit verbundenen Anstieg der Population gab es zahlreiche Klagen, unter anderem von Hauseigentümern, Marktbeschickern, Gastronomiebetrieben und aus dem Handel.

Stadt schreibt Auftrag zum Fangen und Betreuen von Tauben aus

Noch bis Donnerstag, 30. Januar, um 10 Uhr können sich Interessierte, die einen Nachweis als Schädlingsbekämpfer oder vergleichbare Zertifikate vorweisen können, für das Einfangen und Betreuen von 200 Tauben in Limburg unter Abgabe eines Angebots bewerben.

Die Stadt hat den Weg eines öffentlichen Vergabeverfahrens bewusst gewählt, damit sich möglichst viele geeignete Interessenten darauf bewerben können.

Der Magistrat der Stadt Limburg hatte die Verwaltung damit im Dezember 2024 beauftragt, die Ausschreibung auf den Weg zu bringen. Die 200 Tauben sollen nach dem erfolgreichen Einfangen an das Gut Aiderbichl übergeben werden. Damit wäre nach erneuten Taubenzählungen im September des vergangenen Jahres eine Tötung der Tauben vorerst vom Tisch. Die Taubenpopulation bewegt sich nach der Übergabe der 200 Tauben an das Gut Aiderbichl dann aktuell nicht mehr in einer gerichtlich definierten Einstufung als Schädlinge. Sollten sich keine Interessenten auf die Ausschreibung bewerben, müsste eine neue Ausschreibung zum Einfangen und Töten der Tauben erfolgen.

Ausgeschrieben wurde lediglich die Dienstleistung des Einfangens und Betreuens. Die dafür notwendigen Fangschläge und Volieren, in denen die Tauben nach dem Einfangen tierschutzkonform untergebracht werden, stellt die Verwaltung dem Unternehmen zur Verfügung.

Das Einfangen und die Betreuung der Tiere sollen zwischen dem 3. März und dem 31. Mai erfolgen.

Die Ausschreibung ist für Interessenten öffentlich einseh- und abrufbar unter: https://www.limburg.de/ÖffentlicheAuftragsvergabe

Stadt Limburg schreibt Auftrag zum Taubenfangen aus

Der Limburger Magistrat hat die Verwaltung beauftragt, eine Ausschreibung zu starten, um 200 Tauben in der Stadt zu fangen. Die gefangenen Tauben sollen dann an das Gut Aiderbichl übergeben werden. Bleibt die Ausschreibung erfolglos, wird die Verwaltung eine weitere Ausschreibung vornehmen, dann sind die Tauben nach dem Einfangen jedoch zu töten. Der Bestand soll somit um mindestens 200 Tauben reduziert werden.

„Der Bürgerentscheid vom 9. Juni, der die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vom 13. November vergangenen Jahres bestätigt, gibt uns eindeutig die Richtung vor. Danach sind die Tauben zu fangen und zu töten. Zugleich wird die Errichtung von Taubenhäusern ausdrücklich abgelehnt. Wir wählen jedoch das uns durch Gut Aiderbichl ermöglichte mildere Mittel. 200 Tauben will das Gut in seiner Einrichtung in der Oberpfalz aufnehmen“, verdeutlicht der 1. Stadtrat Michael Stanke. Sollte sich die Abholung der Tauben aus welchen Gründen auch immer nicht umsetzen lassen, werde das Ergebnis des Bürgerentscheids umgesetzt.

Der Bürgerentscheid bestätigt einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. In diesem heißt es ganz konkret, dass die Errichtung von Taubenhäusern abgelehnt wird. Im Rahmen des Bürgerentscheids hatte die Verwaltung die Initiatoren des Entscheids auf diesen Aspekt hingewiesen und in Gesprächen angeregt, eine alternative Form des Taubenmanagements mit zur Abstimmung zu stellen. Die Initiatoren hielten jedoch daran fest, lediglich den Tötungsauftrag aufheben zu wollen.

„Als Demokrat bin ich verwundert, dass nun im Nachhinein versucht wird, den Bürgerentscheid umzudeuten oder infrage zu stellen. In einer Demokratie ist sich jedoch an das Ergebnis zu halten und die Bürger in ihrem Votum ernst zu nehmen. Alles andere führt zu Unverständnis und Politikverdrossenheit“, verdeutlicht der 1. Stadtrat. Der Bürgerentscheid ist über einen Zeitraum von drei Jahren gültig.

Nach einer Zählung Ende Januar vergangenen Jahres war zunächst eine Reduzierung des Taubenbestands um 300 Tiere angestrebt worden, um die zu hohe Population in der zentralen Innenstadt zu senken. Nach dem Bürgerentscheid im 9. Juni hatte das Gut Aiderbichl, eine Einrichtung der zur Tierrettung mit Gnadenhöfen und mehr, der Stadt angeboten, 200 Tiere abzuholen. Daran will die Stadt festhalten. Wichtig sei jedoch, dass die gefangenen und verschickten Tiere auch an ihrem neuen Lebensort bleiben. Das soll durch einen farblich markierten Ring am Fuß der Tauben kontrolliert werden.

Warum sind es jetzt nur noch 200 und keine 300 Tauben, um die der Bestand reduziert werden soll? „Wir haben im September noch einmal zwei Zählungen durchgeführt. Danach ist ein Rückgang der Population festzustellen“, führt Stanke an. Die erste Zählung im September ergab zwischen 204 und 310 Tauben an den verschiedenen Zählplätzen, die zweite Zählung dann zwischen 177 und 463 Tauben und damit eine maximale Population von 470 Tauben. Im Januar vergangenen Jahres lag die Zahlen bei 490 bis 695 Tauben, woraus sich eine maximale Population von 700 Tieren errechnete.

Die Population ist nun zwar niedriger, aber immer noch in einem Bereich, der Tauben zu Schädlingen werden lässt. Bei der Bewertung orientiert sich die Stadt Limburg an einem rechtskräftigen Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel vom September 2011. Die zu hohe Population trifft vor allem auf drei Bereiche in der zentralen Innenstadt zu: An einem Gebäude an der Ecke Neumarkt/Werner-Senger-Straße, im Bereich der Gebäude Schiede/Ecke Hospitalstraße bis zum Parkdeck und nicht zuletzt im Parkhaus des Galeria-Komplexes. Dort ist nach Darstellung der Stadt überall das Kriterium erfüllt, dass zehn Tiere und mehr pro 100 Quadratmeter Grundfläche vorhanden sind. Nach dem Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs sind Tauben damit als Schädlinge einzustufen und dürfen getötet werden.

Gespräche über das Lösen des Taubenproblems

Im November vergangenen Jahres beschloss die Limburger Stadtverordnetenversammlung, den Taubenbestand durch einen Falkner reduzieren zu lassen. Hintergrund des Beschlusses war die Vorstellung eines Falkners im Ausschuss für Umwelt, Klima und Verkehr, wonach Tiere eingefangen, betäubt und getötet werden können. Dieser Beschluss ist durch den Bürgerentscheid vom 9. Juni dieses Jahres bestätigt worden.

Bürgerentscheid und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sind auch weiterhin gültig. Doch nach dem Bürgerentscheid ging bei der Stadt das Angebot der Tierschutzrettungsgemeinschaft Aiderbichl ein, 200 Tauben aus Limburg abzuholen, macht der Bürgermeister deutlich. Die Tiere sollen an einen Standort der Gemeinschaft in Bayern nahe der Grenze zu Tschechien transportiert und dort dauerhaft aufgenommen werden.

Zügige Reduktion des Bestands

„Mit dem Abholen der Tauben wird ein wichtiges Ziel des Stadtverordnetenbeschlusses erreicht, die zügige Reduktion des Taubenbestands in der zentralen Innenstadt“, sagt Dr. Hahn. Das Abholen der Tauben ist dabei vorrangig, da es bei gleicher Effektivität das deutliche mildere Mittel gegenüber der Tötung. Für eine rechtssichere Reduktion ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Wird damit und durch mögliche weitere Abholungen das Ziel einer Reduzierung auf 300 Tauben insgesamt nicht erreicht, ist als letztes Mittel auch eine Tötung nicht ausgeschlossen.

Der Bürgermeister weist zudem darauf hin, dass der damit reduzierte   Taubenbestand auch stabil gehalten werden muss, was nur mit begleitenden Maßnahmen möglich ist. Hier zeige der Beschluss vom November vergangenen Jahres eine Lücke, denn solche begleitenden Maßnahmen wären auch bei der Tötung der Tauben notwendig.

Aufgrund des eindeutigen Beschlusses, keine städtischen Taubenhäuser zu errichten, sind solche Einrichtungen nur durch Initiative von Institutionen und/oder Privatpersonen möglich. Dabei ist es eine Option, dass die Stadt Flächen zum Aufstellen der Taubenhäuser zur Verfügung stellt, wobei die konkrete Ausgestaltung im Einzelfall zu prüfen ist.

Dazu sind nun Gespräche mit dem Stadttaubenprojekt Limburg aufgenommen worden. Die Initiative befindet sich in der Vereinsgründung. Im Rahmen der ersten Gespräche hat sich der designierte Vorstand des Vereins nach Angaben von Hahn sehr kooperativ gezeigt. Zugleich habe er sich von den in den vergangenen Monaten ausgesprochenen Beleidigungen und Bedrohungen deutlich distanziert.

Aufgaben des Stadttaubenprojekts

Das Stadttaubenprojekt will die Finanzierung und den Bau der Taubenschläge über das Einsammeln von Spenden sowie von freiwilligen und/oder ehrenamtlichen Arbeitsleistungen erreichen, die Betreuung der Taubenschläge oder Taubenhäuser wird das Stadttaubenprojekt ebenfalls übernehmen. Der Wunsch an die Stadt dabei ist, entsprechende Flächen zum Aufstellen der Taubenschläge zur Verfügung zu stellen und sie durchgehend mit Wasser und möglichst mit Strom zu versorgen. An drei bis vier Standorte ist dabei gedacht.

Gewünscht wird noch eine Unterstützung durch die Stadt in Form einer Futterpauschale. In den betreuten Taubenschlägen ist es auch möglich, die Tauben so lange zu beherbergen, bis sie von Gut Aiderbichl abgeholt werden. Vor dem Start soll es noch einmal eine Taubenzählung geben, um den aktuellen Bestand zu ermitteln.

Tierschutzgemeinschaft Gut Aiderbichl will 200 Limburger Tauben aufnehmen

Die Absenderinnen und Absender äußerten ihr Entsetzen, Enttäuschung, Unverständnis und teilweise auch Bedrohungen. Die mediale Aufmerksamkeit hat jedoch auch dazu geführt, dass sich nun eine neue Möglichkeit eröffnet. Der Stadt liegt ein Angebot vor, 200 Tauben aus Limburg abzuholen und sie weit entfernt weiter leben zu lassen, so dass sie nicht nach Limburg zurückfliegen. „Wir werden dieses Angebot als ein gegenüber der Tötung deutlich milderes Mittel gerne annehmen und ich bin der Tierschutzgemeinschaft Gut Aiderbichl mit Sitz in  Salzburg sehr dankbar, dass es uns diese Möglichkeit eröffnet“, macht Bürgermeister Dr. Marius Hahn deutlich, der als Oberhaupt der Stadt immer wieder persönlich angeschrieben und aufgefordert wird, den Beschluss nicht umzusetzen.

Beschimpfungen, Beleidigungen und teilweise auch Bedrohungen hat es seit November ihm gegenüber sowie vielfach gegenüber den ehrenamtlichen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern oder auch Mitarbeitenden der Verwaltung gegeben. Der Stadtverordnetenbeschluss vom November setzt vor einer Umsetzung noch einmal eine genaue Prüfung voraus, ob in Limburg die Voraussetzungen erfüllt sind, um eine Taubentötung vorzunehmen.

Eine gute Alternative

Das Gut Aiderbichl hat der Stadt nun angeboten, 200 Tauben aus Limburg abzuholen und an einem Standort nahe der tschechischen Grenze aufzunehmen und zu beherbergen. Aufgabe der Stadt wird es sein, die Tauben zu fangen und sie bis zum Abtransport, der in zwei oder drei Fahrten vorgenommen werden soll, tierschutzgerecht zu beherbergen.

Die Tierschutzgemeinschaft Gut Aiderbichl wurde 2001 gegründet und ist seither im Einsatz für Tiere in Notlagen. Auf den rund 30 Heimathöfen in sechs verschiedenen Ländern Europas werden derzeit über 8000 Tiere bis an ihr natürliches Lebensende versorgt. Auf einem der Heimathöfe in Eslarn in der Oberpfalz/Bayern konnte 2023 ein 50 Meter langer Neubau eröffnet werden, der speziell für die artgerechte Taubenhaltung konzipiert wurde. Das Taubenhaus von Gut Aiderbichl Eslarn ist einzigartig und gilt als Modell für eine ideale Taubenhaltung. „Wir freuen uns sehr, dass wir nun 200 der Limburger Tauben bei uns auf Gut Aiderbichl ein ,Für-immer-Zuhause‘ schenken können“, so Dieter Ehrengruber, Geschäftsführer von Gut Aiderbichl.

„Dort unterzukommen ist für die Limburger Tauben sicherlich eine gute Alternative“, ist Hahn überzeugt. Und er knüpft an die sich nun eröffnende Möglichkeit die Hoffnung, dass unter den vielen Tier- und Taubenschützern, die sich seit November vergangenen Jahres bei der Stadt gemeldet haben, auch welche sind, die gegebenenfalls weitere Tauben aus Limburg möglichst zeitnah aufnehmen. In der zentralen Innenstadt von Limburg wurde eine Population von bis zu 700 Tauben ermittelt. Diese Zahl kam durch eine Zählung im Frühjahr vergangenen Jahres mit anschließender Hochrechnung zustande. Erklärtes Ziel ist eine Population von rund 300 Tieren.

Reduzierten Bestand halten

Das Gut Aiderbichl will die Kosten für den Transport und die anschließende Unterbringung übernehmen. Die Stadt hätte die Kosten für das Einfangen und die Betreuung der Tauben bis zum Transport zu tragen. „Es geht nun darum, ein geeignetes Grundstück oder Gebäude zu finden, um die Tiere bis zu ihrem Transport gut zu beherbergen; zudem müssen wir das Einfangen der Tiere organisieren“, so der Bürgermeister. Keinen Zweifel lässt er daran, dass die Stadt ein solches Angebot auf keinen Fall ausschlagen kann. „Mit Gut Aiderbichl haben wir zum ersten Mal in der Diskussion auch eine Möglichkeit, ohne das Töten von Tieren, den Bestand dennoch zügig zu reduzieren“, so Hahn weiter.

Kommt diese Teillösung zustande und finden sich anschließend noch weitere Institutionen und Einzelpersonen, die Limburger Tauben übernehmen, lässt sich die angestrebte Population idealerweise ganz ohne eine Tötung erreichen. Dann wird es eine wichtige Aufgabe werden, so Hahn weiter, den reduzierten Bestand in der Form zu halten. Auch dazu gab es viele Vorschläge in den vergangenen Monaten und zahlreiche Angebote an die Stadt, dabei unterstützend aktiv zu werden. „Ich hoffe, das gilt dann auch weiter“, so Hahn.

Wer die Stadt beim Einfangen und/oder der Unterbringung unterstützen will, kann sich per E-Mail an michael.wolf@stadt.limburg.de wenden.

Bürger bestätigen Beschluss zur Taubenreduktion

Die Limburger Bürgerinnen und Bürger haben entschieden: Sie möchten, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom November vergangenen Jahres umgesetzt wird und die Taubenpopulation reduziert wird, indem einzelne Tiere gefangen, betäubt und getötet werden. 53,45 Prozent (7.530 Stimmen) der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben am Sonntag, im Bürgerentscheid den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung unterstützt. Ansinnen von Tierschützern war es, den Beschluss mit Hilfe eines Bürgerentscheids aufheben zu lassen.

„Für uns war nicht absehbar, wie das Ergebnis heute ausgehen würde. Die Bürgerinnen und Bürger haben von ihrem Recht Gebrauch gemacht und entschieden, dass die Taubenpopulation in den kommenden zwei Jahren durch einen Falkner, der Tiere betäubt und tötet, reduziert werden soll“, so Bürgermeister Dr. Marius Hahn zu dem Abstimmungsergebnis des heutigen Abends.

Vorausgegangen war am 13. November 2023 der Beschluss der Limburger Stadtverordnetenversammlung, der vorsah, die Population der hochgerechnet 700 Stadttauben in den kommenden zwei Jahren durch gezielte Tötungen einzelner Tiere zu reduzieren.

Wie geht es weiter? Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sieht vor der Umsetzung vor, dass der Magistrat eine konkrete Einzelfallprüfung vornimmt. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel, auf den sich die Stadt beruft, hat mit seinem Urteil von 2011 die Tötung von Tauben an verschiedene Bedingungen geknüpft (entsprechende Population oder Gesundheitsgefahren oder Schäden an Gebäuden); die entsprechende Gestattung des Landkreises zur Tötung von Tauben an zwei Falkner sieht dies ebenfalls vor. Es ist daher im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit, insbesondere Verhältnismäßigkeit, zu prüfen, ob diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Umsetzung vorliegen.

Bürger entscheiden am 9. Juni über Tauben

In einer Sondersitzung haben sich die Limburger Stadtverordneten am Montag, 19. Februar, mit dem Thema beschäftigt.

Das Ergebnis der Abstimmung fiel einstimmig (CDU, SPD, FDP, Grüne) dafür aus, die Limburger per Bürgerentscheid darüber abstimmen zu lassen, wie mit den Tauben in der Innenstadt verfahren werden soll. Der Entscheid ist am 9. Juni, zeitgleich mit der Europa- und der Landratswahl. Die Grünen hatten zunächst einen Änderungsantrag eingebracht, in dem sie sich dafür aussprachen, auf die beabsichtigte Reduzierung des Taubenbestands durch das Töten von Tieren direkt zu verzichten. Der Antrag wurde jedoch von der Mehrheit abgelehnt.

Die Limburger haben am 9. Juni zwei Möglichkeiten, ihr Kreuz zu machen. Entweder stimmen sie dafür, den Beschluss vom November vergangenen Jahres nicht umzusetzen und auf das Töten von Tieren zu verzichten, was die Initiative "Stoppt das Taubentöten" fordert, oder sie bestätigen den Beschluss der Versammlung vom November, der eine Reduzierung des Bestands durch die Beauftragung eines Falkners vorsieht, der die Tiere zunächst betäubt und dann tötet.

Vorausgegangen war der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung ein erfolgreiches Bürgerbegehren, das die Initiative "Stoppt das Taubentöten" durchgeführt hatte. 3.310 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger unterstützten mit ihren Unterschriften das Ansinnen, den Beschluss der Stadtverordneten aufzuheben. Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren müssen in Limburg zehn Prozent der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl unterschreiben, sodass 2672 Unterschriften ausgereicht hätten.

Nach Prüfung der Stadtverwaltung und nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung rechtmäßig. Zur kurzfristigen und effektiven Reduzierung des Bestandes von Tauben durch die gezielte Tötung einzelner Tiere ist eine Genehmigung erforderlich, die nach Prüfung der Voraussetzungen erteilt wird, bestätigt durch die obergerichtliche Rechtsprechung in Hessen.

Der Bürgerentscheid am 9. Juni ist für die Initiatoren erfolgreich, wenn sich eine Mehrheit dafür entscheidet, ihrem Ansinnen zu folgen und mit „Ja“ für eine Aufhebung des Beschlusses stimmt. Die Mehrheit muss dabei mindestens von 25 Prozent der Wahlberechtigten getragen werden. Der Bürgerentscheid muss innerhalb von drei bis sechs Monaten nach der Stadtverordnetenversammlung stattfinden, die über die Durchführung des Entscheids befindet. Um den Bürgerentscheid mit der Europa- und Landratswahl am 9. Juni stattfinden zu lassen, ist deshalb eine Sondersitzung einberufen worden.

Die Limburger Politik hatte sich nach einer Taubenzählung für eine Tötung ausgesprochen, um den Bestand der Tauben in der zentralen Innenstadt möglichst schnell zu reduzieren. Bei ihrer Entscheidung berief sich die Politik u. a. auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel aus dem September 2011 und auf eine Gestattung des Landkreises, die es zwei Falknern erlaubt, die Tiere nach einer Betäubung zu töten. Wird der Beschluss der Limburger Stadtpolitik durch den Bürgerentscheid bestätigt, werden vor einer entsprechenden Beauftragung noch einmal die rechtlichen Voraussetzungen im konkreten Einzelfall geprüft, insbesondere die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.

Stadt Limburg will Taubenbestand reduzieren

Nach zwei Jahren soll entsprechend des Beschlusses ein Erfahrungsbericht abgerufen werden. Die Vertreter und Vertreterinnen der Fraktionen, die sich für diese Lösung aussprachen (CDU, SPD, FDP), zeigten sich überzeugt davon, dass die Taubenpopulation innerhalb von zwei Jahren so reduziert wird, dass dann mit anderen Methoden eine erneute Überpopulation vermieden werden kann. Nach Einschätzung der Mehrheit ist die Taubenpopulation in Limburg so hoch, dass dringend Abhilfe geschaffen werden muss, um Menschen und Gebäude zu schützen. Bevor der Beschluss umgesetzt werden kann, ist eine rechtliche Prüfung des vorgesehenen Vorgehens unter Einbeziehung des zuständigen Veterinäramtes vorgesehen.

In der Sitzung stellte die Fraktion der Grünen einen Änderungsantrag, wonach die Taubenpopulation unter dem Einsatz von Taubenhäusern und einer „Geburtenkontrolle“ (Entnahme der Gelege und Austausch der Eier gegen Eier aus Kunststoff) erfolgen soll. Der Antrag fand lediglich die Unterstützung der antragstellenden Fraktion.

Nach der Hessischen Gemeindeordnung ist es die Aufgabe des Magistrats, diesen Beschluss umzusetzen und gegebenenfalls einen entsprechenden Auftrag zu vergeben. Der Magistrat wird zunächst Schritte zu einer rechtlichen Überprüfung einleiten. Dabei gilt es zu klären, ob der Beschluss einer rechtlichen Überprüfung Stand hält oder gegebenenfalls geltenden Gesetzen widerspricht.

Die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurde durch eine Demonstration begleitet. Vor der Versammlung machten 50 bis 80 Teilnehmende vor der Stadthalle mit Transparenten, Plakaten und Wortbeiträgen deutlich, dass sie eine Taubentötung ablehnen. Ein Teil der Demonstrierenden nahm dann auch an der Sitzung teil. Nach der Entscheidung stellten sich Demonstrierende dann am Eingang der Stadthalle auf und begleiteten die Stadtverordneten dann mit Rufen „Mörderbande“, „Ihr seid menschlicher Abschaum“ und „Ihr habt Blut an den Händen“.

Während der Diskussion um die Taubenproblematik machten die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen deutlich, dass sie die unzähligen Mails, Posts im Vorfeld der Entscheidung sowie teilweise auch die Androhung von Strafanzeigen als deutliche Grenzüberschreitung in der Meinungsäußerung bewerten.   

Helfen Taubenhäuser in Limburg gegen zu viele Tauben?

Während der Corona-Pandemie kam es vermehrt zu Klagen von Hausbesitzern, Bewohnern und Gewerbetreibenden, die sich über vermehrende Verkotung durch eine steigende Anzahl von Tauben beschwerten. Mehr Taubenkot auf Dächern und Balkonen, aber auch die Befürchtung um Schäden an der Gebäudesubstanz. In der Pandemie-Phase steigerte sich zum einen durch gestiegenen To-Go-Verzehr das Nahrungsangebot für die Tauben in der Innenstadt, zum anderen konnten sie recht ungestört am Boden picken, da die Straßen und Plätze oft verwaist blieben.

„In der Corona-Pandemie hat sich die Taubenpopulation nach unserem Eindruck deutlich vermehrt und ist wirklich zu einem Problem geworden, dass wir aktiv angehen müssen und auch angehen wollen“, macht der 1. Stadtrat Michael Stanke deutlich. Die vermehrt eingehenden Klagen und Beschwerden haben dazu geführt, dass die Verwaltung in den vergangenen Monaten den möglichen Einsatz von Taubenhäusern intensiver in den Blick genommen hat und dabei auch Erfahrungen aus Wiesbaden und Montabaur zurückgriff.

Einfluss auf Fortpflanzung

Taubenhäuser ermöglichen die Einflussnahme auf die Fortpflanzung der Tiere. Sofern Tauben die „Häuser“ als Brutmöglichkeit annehmen, können die Eier der Tiere entnommen werden und stattdessen durch Attrappen ersetzt werden. Dazu ist es notwendig, die Taubenhäuser dort anzubieten, wo sich die Tauben aufhalten, also an ihren Hotspots. Wichtig ist zudem eine kontrollierte Fütterung und Versorgung mit Wasser, um die Tiere an die Häuser zu binden und sich damit sie sich dort aufhalten. In anderen Städten wie Wiesbaden und Montabaur ist es gelungen, mit dem Einsatz von Taubenhäusern den Bestand um die Hälfte und mehr zu reduzieren, ohne eine Taube zu töten.

Die Vorlage regt an, in der Innenstadt ein Taubenhaus beziehungsweise einen Taubenverschlag im alten Rathaus anzubieten und ein weiteres Haus in einem Gebäude ganz in der Nähe des Neumarkts zu errichten, wobei mit dem Besitzer schon Kontakt aufgenommen wurde. Taubenhäuser müssen jedoch betreut werden, denn eine regelmäßige Eientnahme ist notwendig, zudem die Versorgung der Tiere. Die für das Jahr 2024 zunächst vorgeschlagene Summe in Höhe von 90.000 Euro, hierbei geht es um die einmaligen Investitionskosten, hält der Magistrat jedoch für zu hoch, ebenso die jährlichen Betriebskosten in Höhe von 13.000 Euro.

Vorgehen im Jahr 2002

Ganz neu ist das Thema Tauben für die Verwaltung und die Politik in Limburg jedoch nicht. Seit 1999 ist es immer wieder Thema, mit unterschiedlicher Intensität und Zielrichtung. Die Gefahrenabwehrverordnung, die es seit 1999 in Limburg gibt, beinhaltet bereits ein Fütterungsverbot für Tauben. Verstöße können mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet werden, was nach Angaben des Ordnungsamts auch vorkam. Gleichwohl kam es im Jahr 2002 zu einer Verschärfung, als sich der Magistrat dafür entschied, über das Einfangen von Tieren die Population zu reduzieren. Die Population ging dadurch auch zurück, jedoch wurde das Einfangen mit Lebendfallen aufgrund der damaligen Finanzsituation sowie aus tierschutzrechtlicher Sicht 2003 eingestellt.

Auf politischer Ebene stand das Thema im Ausschuss für Umwelt und Energie im September 2015 auf der Tagesordnung, akuter Handlungsbedarf wurde da jedoch nicht gesehen. Das ist dann im Sommer 2018 noch einmal bestätigt worden. Anfang 2021 kam dann Bewegung in die Diskussion, als Ortsbeirat Kernstadt und Gewerbetreibende auf die zunehmende Population und die damit verbundene Verkotung und Verunreinigungen aufmerksam machten. An einer anschließenden Besprechung nahmen auch der Vogelschutzbeauftragte sowie Vertreter des Taubenzuchtvereins und des Naturschutzbunds teil. Im Ergebnis wurde dabei festgehalten, dass es wohl keine Alternative zur Einrichtung eines Taubenhauses gibt. Allerdings wurden die Überlegungen aufgrund der Pandemie nicht fortgeführt.

Tauben gezählt

Mitte 2022 wurde das Thema im Rahmen in einer verwaltungsinternen Runde konkreter thematisiert, das schon verschiedene Standorte sowie die Pflege, Unterhaltung und Betreuung sowie die damit verbundenen Kosten angesprochen wurden. In diesem Zusammenhang wurden dann auch verschiedene Institutionen abgefragt, um den Wissensstand zu Taubenhäusern zu verbessern. Zeitgleich meldet sich bei der Verwaltung eine ehrenamtlich tätige Person, die ihre Mithilfe bei der Umsetzung zur Errichtung von Taubenschlägen oder Taubenhäusern anbot, wobei sie schon auf erworbene Erfahrungen in Montabaur und Wiesbaden verweisen konnte. Beide Städte setzen auf Taubenhäuser, um die Population in den Griff zu bekommen. Der Austausch mit den beiden Städten und dort Aktiven wurde intensiviert, um die Rahmenbedingungen für die Betreuung und den Betrieb von Taubenhäusern und natürlich auch die entsprechenden finanziellen Erfordernisse besser bestimmen zu können.

Zur Vorbereitung weiterer Schritte wurden Ende Januar an verschiedenen Standorten in der Limburger Innenstadt auch die Tauben gezählt. Rund 270 Tauben sind dabei konkret erfasst worden. Aufgrund einer Formel aus dem Handbuch Stadttaubenmanagement leitet sich daraus eine geschätzte Zahl von rund 500 bis 700 Tauben ab. Aufgrund der Auswertung der Zählung und der Erfahrungen aus Wiesbaden und Montabaur werden zwei Taubenschläge in der Limburger Innenstadt benötigt. Notwendig ist auch eine Betreuung, die ehrenamtliche Kräfte mit einbindet.

In Limburg werden Tauben gezählt

Am kommenden Sonntag, 29. Januar, werden in der Limburger Innenstadt die Tauben gezählt. Das geschieht im Auftrag der Stadt, die sich dazu freiwilliger Helfer bedient. Die Aktion findet in den Vormittagsstunden statt und ist nur von kurzer Dauer. Die Taubenzählung findet auf dem Neumarkt, dem Bahnhofplatz, dem Europaplatz, an der Pusteblume und auf der Plötze statt. Im Rahmen der Aktion wird auf den Plätzen auch Futter ausgestreut, das die Tauben anlocken soll. Die fressenden Tauben werden anschließend fotografiert und die Fotos dann ausgewertet, die darauf abgebildeten Tiere gezählt. Für den Zeitraum der Taubenzählung wird das Taubenfütterungsverbot der Stadt aufgehoben. Die Taubenzählung ist eine wichtige Basis zur Bestimmung der Population und notwendig, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen zu können.


Partner