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6. Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen

6.1 Rechtsanspruch

(1) Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuwendungen besteht nicht. Die Zuteilung er-folgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel.
(2) Bei Nichteinhaltung der Fördervoraussetzungen ist der Antragsteller verpflichtet, die Fördergelder umgehend zurückzuzahlen.

6.2 Weiterveräußerung, Rückzahlung

(1) Der Weiterverkauf eines geförderten Fahrzeugs, Fahrradanhängers oder der geförderten Lad-einfrastruktur ist frühestens drei Jahre nach dem Erhalt der Förderzusage förderunschädlich zuläs-sig. Der Antragsteller verpflichtet sich, einen vorzeitigen Verkauf im Sinne dieser Regelung der Be-willigungsbehörde zu melden und den Förderbetrag anteilig (nach Monaten) zurückzuzahlen.
Die geförderten Fahrradgaragen müssen mindestens 5 Jahre errichtet bleiben. Der Antragsteller verpflichtet sich, einen vorzeitigen Abbau oder Verkauf im Sinne dieser Regelung der Bewilligungs-behörde zu melden und den Förderbetrag anteilig (nach Monaten) zurückzuzahlen.
(2) Wenn vor Ablauf von drei Jahren nach Erhalt der Förderzusage das geförderte Fahrzeug auf-grund eines Unfalls oder eines anderen Schadens nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen kann bzw. der Fahrradanhänger oder die geförderte Ladeinfrastruktur (Frist 3 Jahren) oder die geförder-te Fahrradgarage (Frist 5 Jahre) nicht mehr ihre Funktion erfüllt, ist die Fördersumme gemäß Ziff. 6.2 Abs. 1 entsprechend zurückzuzahlen. Der Antragsteller ist verpflichtet, dies dem Fördergeber unverzüglich mitzuteilen.

6.3 Doppelförderung

(1) Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass für das geplante Vorhaben noch keine Förderung nach anderen Zuschuss-Programmen des Bundes bzw. des Landes Hessen bean-tragt bzw. erhalten worden sein darf und auch in Zukunft kein weiterer Antrag auf öffentliche För-derung gestellt werden darf.
(2) Das geplante Vorhaben kann nur einmal aus Mitteln der Kreisstadt Limburg gefördert werden, eine weitere Förderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen.

6.4 De-minimis-Beihilfe

Der Zuschuss wird – ausgenommen sind Privatpersonen im Falle einer nichtwirtschaftlichen Tätig-keit - als sogenannte De-minimis-Beihilfe gemäß den Beihilferegeln der EU-Kommission (Verord-nung (EU) Nr.1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, Amtsblatt der EU L 352/1-8 vom 24.12.2013) in ihrer jeweils aktuellen Fassung vergeben. De-minimis-Beihilfen dürfen innerhalb eines Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000,00 € nicht überschreiten. Daher ist von der Antragstellerin/vom Antragsteller eine De-minimis-Erklärung auszufüllen, die den Antragsunterlagen beizufügen ist.

6.5 Sonstiges

(1) Über das Vermögen der Antragstellerin / des Antragstellers darf bis zum Zeitpunkt der Auszah-lung kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein.
(2) Die Antragstellerin / der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, ab dem Erhalt des För-derbescheids für drei Jahre den mit dem Förderbescheid mitgeschickten Aufkleber „Limburg -gemeinsam mehr bewegen“ bzw. „Fahrradgarage“ (bei geförderten Fahrradgaragen) auf dem För-derobjekt sichtbar anzubringen.
(3) Die Antragstellerin / der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, an einem Evaluations-verfahren des Fördergebers teilzunehmen.
(4) Die subventionserheblichen Tatsachen im Sinne des § 2 des Subventionsgesetzes in Verbindung mit § 264 des Strafgesetzbuches sind im Förderantrag bezeichnet.mission (Verordnung (EU) Nr.1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, Amtsblatt der EU L 352/1-8 vom 24.12.2013) vergeben. De-minimis-Beihilfen dürfen innerhalb eines Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000,-- € nicht überschreiten. Daher ist von der Antragstellerin/vom Antragsteller eine De-minimis-Erklärung auszufüllen, die den Antragsunterlagen beizufügen ist.

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