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4. Antragsberechtigte

4.1 Antragstellerkreis


(1) Antragsberechtigt für Fahrzeuge und Fahrradanhänger sind

  • Gewerbebetriebe und Unternehmen sowie freiberuflich tätige Personen mit Sitz oder Nie-derlassung im Stadtgebiet Limburg a. d. Lahn
  • Gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und Wirkungskreis in Limburg a. d. Lahn
  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Limburg a. d. Lahn


(2) Antragsberechtigt für Ladeinfrastruktur sind

  • Natürliche Personen (Privatpersonen) und juristische Personen des öffentlichen und priva-ten Rechts
  • Gewerbetreibende unabhängig von der Rechtsform sowie freiberuflich tätige Personen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)


(3) Antragsberechtigt für Fahrradgaragen sind

  • Privatpersonen, die Eigentümer eines 1- oder 2-Familienhauses im Bestand, bei dem die geförderte Fahrradgarage errichtet werden soll, im Stadtgebiet Limburg a. d. Lahn sind, Nicht antragsberechtigt sind Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden.

4.2 Erforderliche Nachweise bzw. Voraussetzungen

Als Nachweis für
(1) Gewerbetreibende
ist ein Gewerbeschein oder ein Handelsregisterauszug in Kopie erforderlich, aus dem hervorgeht, dass der Sitz oder eine Niederlassung in der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn existiert.

(2) Freiberufliche
ist ein Nachweis erforderlich, dass der Sitz oder eine Niederlassung in der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn existiert.

(3) Gemeinnützigkeit
ist eine Bestätigung über die Befreiung von der Gewerbesteuer in Kopie erforderlich.

(4) Privatpersonen
ist eine Kopie des Personalausweises erforderlich, aus der hervorgeht, dass der Wohnsitz in Limburg a. d. Lahn ist.

Ausnahme Ladeinfrastruktur: Hier ist kein Wohnsitz in Limburg a. d. Lahn erforderlich. Lediglich der Standort der Ladeinfrastruktur muss im Stadtgebiet der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn liegen.

(5) Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
sind eine Kopie des bestandskräftigen Beschlusses der WEG zur Beantragung und Durchführung der Maßnahme einschließlich einer entsprechenden Beauftragung der Hausverwaltung, ein aktuel-ler Grundbuchauszug, aus dem hervorgeht, dass das Grundstück der WEG, auf dem die Ladeinfrastruktur errichtet werden soll, in Limburg a. d. Lahn gelegen ist sowie eine Bestätigung der Hausverwaltung, dass der Beschluss der WEG nicht angefochten wurde, erforderlich.

Weiterhin sind bei der Errichtung von Fahrradgaragen folgende Nachweise einzureichen:

(6) Eigentum eines 1- oder 2-Familienhaus
Es ist ein Nachweis erforderlich, aus dem hervorgeht, dass die/der antragstellende Eigentümerin / Eigentümer des Hauses ist, sowie dass es sich um ein 1- oder 2-Familienhaus handelt (z.B. in Form eines einfachen Grundbuchauszug sowie der Kopie der Baugenehmigung).

(7) Bestandsgebäude (es gilt: Bezug mindestens vor 6 Monaten)
Es ist ein Nachweis bzw. eine Erklärung erforderlich, dass es sich um ein Gebäude im Bestand handelt.

(8) Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen
Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Anforderungen für die Förderfähigkeit gemäß 3.1 gewährleistet wird. Dazu ist eine Produktbeschreibung mit technischer Skizze o.ä. mit Angabe der Maße einzureichen. Eine Verortung auf dem Grundstück auf einem Auszug der Liegenschaftskarte (erhältlich beim Amt für Bodenmanagement Limburg a d. Lahn) ist zu erbringen.

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