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Parkhaus in der Altstadt erhält Kennzeichenerfassung

Auch das Parkhaus „Westliche Altstadt“ (Altstadtparkhaus) wird mit einer Kennzeichenerfassung ausgestattet. Einen entsprechenden Auftrag hat die Betriebskommission „Stadtlinienverkehr“ beschlossen.

Die Kennzeichenerfassung dient dazu, die Parkgebühren zu berechnen und abzurechnen. Es sind bereits mehrere Parkhäuser und Parkgaragen, die von der Stadtlinie betrieben werden, damit ausgestattet. Begonnen hat es mit dem Parkhaus im ICE-Gebiet, anschließend ist die Tiefgarage Stadthalle/Rathaus hinzugekommen und mit der Übernahme des Betriebs des Karstadt-Parkhauses durch die Stadtlinie wurde auch dort eine Kennzeichenerfassung installiert. Die Erfahrungen der Stadtlinie als Betreiber der Einrichtung mit der Kennzeichenerfassung sind durchweg positiv und auch die Rückmeldungen der Parkenden gehen deutlich in diese Richtung.

Der Auftrag für des Parkhaus „Westliche Altstadt“ umfasst die Ausstattung mit einem Kennzeichenerfassungssystems inklusive Lizenzen und Softwarekosten für 48 Monate. Rund 180.000 Euro beträgt das Auftragsvolumen. Die Vereinbarung startet am 1. September und endet am 31. August 2028. Für die Kameras (Kennzeichen-Scanner), Kassenautomaten, Schaltschränke, Temposchweller sowie die Installation mit Inbetriebnahme fallen dabei einmalige Kosten an. Der Rest der Kosten kommt durch Lizenzen für die Software und die Kassenautomaten, die Mobilfunktarife, Transaktionsgebühren (bei Kartenzahlung) sowie den technischen Support.

Die beiden bisher genutzten Parkscheinautomaten werden abgebaut und entsorgt, da deren technischer Support sowie eine Ersatzteilversorgung nicht mehr gegeben sind. Der bisherige Standort der Parkscheinautomaten ist auch für die neuen Automaten unproblematisch, da dort sowohl die Netzwerkverbindung als auch die elektronischen Anschlüsse vorhanden sind. Außerdem muss der Standort von den Nutzerinnen und Nutzern des Parkhauses passiert werden. Abgebaut wird mit Einführung der Kennzeichenerfassung auch die Schrankenanlage. Die Abrechnung per Kennzeichenerfassung soll spätestens zu Beginn des neuen Jahres möglich sein, mit der Kennzeichenerfassung wird in dem Parkhaus dann Handyparken möglich sein.

29.08.2024 

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