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Wer kümmert sich um die Grabpflege

Mit der Übernahme einer Grabstätte verpflichtet sich der Nutzungs- beziehungsweise Verfügungsberechtigte, für eine ordnungsgemäße Pflege während der Nutzungszeit zu sorgen. Die Grabpflege kann entweder durch die Ange-hörigen selbst oder durch eine beauftragte Gärtnerei ausgeführt werden.

In der Vergangenheit wurde häufiger festgestellt, dass eine ordnungsgemäße Grabpflege für viele Angehörige des/der Verstorbenen aus den unterschiedlichsten Gründen schwierig ist. Um diese Problematik im Vorfeld zu vermeiden, können Reihengräber und Wahlgräber sowohl für Erdbestattungen als auch für Urnenbestattungen als Rasengrabstätten angelegt werden. Hierfür stehen auf jedem Friedhof separate Grabfelder zur Verfügung.

Die Pflege und Unterhaltung werden durch Zahlung der entsprechend der Grabart festgelegten Gebühr für die Dauer der festgesetzten Nutzungszeit durch unsere Friedhofsmitarbeiter sichergestellt. In Bezug auf die spätere Gestaltung ist jedoch zu beachten, dass diese Grabstätten nur mit einer Gedenkplatte, die ebenerdig in den Boden einzulassen und bündig am Kopfende anzusetzen ist, versehen werden dürfen. Die Abmessung der Gedenkplatte ist mit einer maximalen Größe vorgegeben. Durch Weglassen der Gedenkplatte sind auch anonyme Bestattungen möglich. Das Niederlegen von Blumenschmuck, Grablichtern, und ähnlichen auf der Rasenfläche ist nicht gestattet.

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