Was bedeutet Ruhefrist?
Die Ruhefrist beginnt mit der Bestattung. Sie beträgt für Leichen und Aschenreste auf allen Friedhöfen - ausgenommen auf dem Friedhof Linter - 30 Jahre. Auf dem Friedhof Linter beträgt die Ruhefrist für Leichen 40 Jahre. Dieser Zeitraum ist gemäß der Friedhofssatzung vorgeschrieben